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E.E. Zunft zu Metzgern
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Bischof Lütold II. von Rötteln (gestorben 1249) gab den Metzgern Basels am 2. Juni 1248 ihren Zunftbrief. [1] Es war eine der letzten Amtshandlungen Lütolds, der im selben Monat abdankte. [2] Dem Rat des Domkapitels entsprechend, und mit dessen Billigung, gab er seine Zustimmung zur Ordnung die ihm die Metzger vorgelegt hatten. Diese Statuten regelten den Fleischmarkt und begründeten einen eigentlichen Zunftzwang für Metzger.

Das in Latein abgefasste Regelwerk hielt fest, dass Metzger die unzünftig waren und sich nicht der Ordnung fügten vom Fleischhandel in Basel ausgeschlossen sein sollten. Der Bischof benannte einen Meister welcher der Zunft vorstehen und sie führen sollte. Wer gegen die gegebene Ordnung verstiess, musste sowohl dem Bischof als auch der Stadt Basel und der religiösen Bruderschaft der Metzger als Strafe je zwei Schilling bezahlen.

Die Aufnahme in Zunft und Bruderschaft kostete eine Gebühr von zehn Schilling.
[3] Fortan sollte die Zunft den Fleischmarkt kontrollieren. Dieser Handel fand in den sogenannten Scholen statt. In der Zunft unterschied man mehrere fachliche Gruppen, wie etwa die Bräter und die Kuttler. Letztere unterstanden einer speziellen Ordnung. Den Kuttler war der Verkauf von Füssen und Innereien (z.B. Leber oder eben Kutteln) zugeteilt.

Exkurs zu Kuttlern und Brätern

Die Herstellung von Wurst war Sache der Kuttler. Vor Ende des 18. Jahrhunderts war es Metzgern nicht erlaubt Würste zu machen. Auch haftete den Würsten der Ruf eines Nahrungsmittels der Unterschicht an, derweil die betuchteren Kreise das geschnittene und teurere Fleisch bevorzugten. Damit aber auch bei den günstigen Würsten eine gewisse Qualität gesichert war, gab es Auflagen der Behörden für die Kuttler.

Ihrem Berufseid entsprechend hatten sie Kessel- und Leberwürste in Schweinsdärme zu stossen. Die Verwendung der zäheren Rindsdärmen dazu war untersagt. Ferner gab es Vorschriften zur Lagerung der Ware oder auch zur Reinigung und zum Kochen der Gedärme in "schönem Brunnenwasser". Ferner musste Wurst öffentlich auf den Bänken hergestellt werden, so dass die Konsumenten sehen konnten ob ordentlich gearbeitet wurde.

Ihr Eid verpflichtete die Kuttler ferner, Kutteln bis zu einem Rappen hinab zu geben. Dies durften sie niemandem verwehren.
[4] Mit dieser Massnahme war ärmeren Konsumenten zumindest der Erwerb dieses Nahrungsmittels einigermassen gesichert. Auch mussten die Kuttler vor den Metzgern geschützt werden. Diese hätten gerne selber auf ihren Bänken in der Schol Kutteln und Rinderfüsse verkauft, zu eigenen (höheren) Preisen.

Dem Willen des Rates entsprechend waren Metzger und Kuttler streng getrennt. Daher wurden auch die Verkaufsstellen der Kuttler von der Schol der Metzger abgesondert. Die Kuttler hatten ihre Stände beim Brunnen auf dem Kornmarkt, an der Hutgasse, beim Rindermarkt so wie auf der neuen Brücke. Später wurden die Stände der Kuttler auf der Birsigbrücke beim Rüden zusammengefasst.
[5] Einen anderen Zweig bildeten die Bräter.

Die Bräter stellten wie die Kuttler Würste her. Sie waren deshalb für die einfachen Leute in Basel ebenso wichtig wie die Kuttler. Interessant ist die Tatsache, dass die Bräter im 17. Jahrhundert (vermutlich bereits viel früher) nicht zu Metzgern sondern zu Gartnern und zu Rebleuten zünftig waren. Die Vermutung liegt nahe, dass der Rat die städtische Fleischversorgung nicht komplett einer einzigen Zunft überlassen wollte.

Die Metzgernzunft erhob im 17. Jahrhundert die Forderung, die besonderen Rechte der Bräter zu Gartnern und zu Rebleuten abzuschaffen. Man hätte diesen Berufszweig lieber in der eigenen Zunft gesehen. Die betroffenen Zünfte mochten sich im Jahr 1692 dafür nicht begeistern, und der Rat ging auch nicht auf das Ansinnen ein. Daher durften weiterhin je vier Bräter in jeder der beiden Zünfte vertreten sein.
[6] Doch nun zu den Metzgern.

Die Basler Scholen

Es gab in frühen Tagen der Zunft zwei Metzgerlauben. Die sogenannte obere Schol stand über dem Rümelinbach zwischen Spalengasse (heute Spalenberg) und Sattelgasse. Sie wurde während des Konzils zu Basel (1431-48) an den Barfüsserplatz verlegt. Eine Schol gab es bereits um 1230.
[7] Die grosse Schol ist seit 1317 belegt und befand sich über dem Birsig zwischen Sporengasse (mit Vergrösserung des Marktplatzes verschwunden) und Sattelgasse.

Die Herkunft des Namens "Schol" wurde in der Vergangenheit verschieden gedeutet. Daniel Albert Fechter (1805-1876) stellte in seinem Werk zum mittelalterlichen Basel 1856 die Theorie auf, dass Schol vom lateinischen "scala" für "Stufe", stammte. Dies wegen der Treppen der Fleischhalle, die zu den Fleischbänken führten.
[8] Dem widersprach 1888 Albert Gessler (1862-1916). Er suchte die Erklärung in der deutschen Sprache.

Gessler verband das Wort Schol mit "Schale" und stellte einen Bezug zum Schälen, also Häuten des tierischen Fleisches her.
[9] Salopp ausgedrückt wäre dem entsprechend die Schol der Ort wo dem Schlachtvieh das Fell über die Ohren gezogen wird. Gesslers wohl begründete Theorie dürfte näher an der Realität liegen, als Fechters nicht minder sorgsam ausgeführte Version, die allerdings ein wenig weit her geholt erscheint.

Eine Schol war eine grosse Fleischhalle. Ihr war ein Schindhaus angegliedert, wo die Tiere nach der Kontrolle durch den Fleischschauer geschlachtet wurden. Neben dem Zunfthaus der Metzger befand sich die grosse Schol. Dort lag ferner auch die finnige Schol wo minderwertiges Fleisch angeboten wurde.
[10] Der Birsig wurde zur Entsorgung der Schlachtabfälle der Scholen missbraucht; ober er nun gerade Wasser führte oder nicht.

Die Schol über dem Birsig

Trotz aller Kontrollen und Vorschriften waren die Scholen nach heutigen Maßstäben eine höchst unhygienische Sache. In der Sommerhitze führte der Birsig zu wenig Wasser um alle Abfälle wegzuschwemmen. Metzgerknechte liefen durch Kot und Urin des verängstigten und sterbenden Schlachtviehs und gingen so vom Schnindhaus in die Schol. Der Ort mit seinen Schlachtabfällen zog in Scharen Ratten an, denen kaum beizukommen war.

Die Lage direkt über dem Birsig brachte auch Probleme mit sich. 1529 schwemmte ein Hochwasser Metzgerbänke und Tröge davon und riss ebenso die Schintbrücke hinfort. Die Zunft zu Metzgern war bei Hochwassergefahr verpflichtet, Männer mit Äxten, Seilen und Haken auf die Schintbrücke zu schicken, um die Schol (wohl vor Treibgut) zu schützen.
[11] Die Kleinbasler hatten seit dem 13. Jahrhundert eine eigene Schol an der Rheinbrücke.

schol an der sporengasse

Auf diesem Stich um 1640 ist in der Nähe des Kornmarkt (1 - heute Marktplatz) die Schol an der Sporengasse (2) zu sehen. Sie lag direkt über dem Birsig (blau eingefärbt), wo auch das Schindhaus war. Von der Sattelgasse führte ein zweiter Zugang beim später so genannten "Wurstwinkel" (3) über die Schintbrücke.

In der Neuzeit entstand an der Weissen Gasse 7 eine weitere Fleischhalle. Diese "neue Schol" lag in der Mitte der Gasse auf der Seite zur Freien Strasse hin. Seit dem 17. Jahrhundert konnten fremde Bäcker dort ihr Brot verkaufen. Der Rat beschloss 1793 die Aufhebung des Brothauses um darin eine Schol für fremde Metzger einzurichten. Sie nahm im folgenden Jahr den Betrieb auf. 1808 wird die Hälfte des Hauses als Schol erwähnt.
[12]

Die Bänke der Scholen

In diesen Fleischhallen wurde das Fleisch auf Bänken verkauft. Diese standen wie die Scholen selbst im Besitz der Stadt. In ihrem Namen wurden die Bänke vom Zinsmeister als Lehen den Metzgern zugeteilt. Diese mussten sich die Bänke mieten. Nur mit einem solchen "Banklehen" durften sie Fleisch verkaufen. Jeder Metzger konnte nur eine Bank mieten, damit sich niemand ein Monopol schuf. Das funktioniert aber nicht immer wie gedacht.

Die Regel wurde dadurch untergraben dass einzelne Bänke als Erblehen an zünftige Metzger vergeben werden konnten. Durch verwandtschaftliche Verflechtungen konnte via Erbgang die Regel von einer Bank pro Metzger umgangen werden. Auf diese Weise vereinigten offenbar zum Ende des 14. Jahrhunderts einige Metzger eine ganze Reihe von Bänken in ihren Händen. Sie rechtfertigten diesen Zustand beim Rat mit ihrem angestammten Erbrecht.

Basels Rat befürchtete aber eine zunehmende Konzentration des wichtigen Fleischhandels unter wenigen Metzgermeistern. Daher wurde angeordnet, dass Metzger die mehrere Bänke innehatten nur eine behalten sollten. Die übrigen Bänke gab der Zinsmeister an banklose Metzger weiter.
[13] Ohne Bank galt man in der Zunftordnung als "ungemetzget". Bis ins 19. Jahrhundert gab es aber immer wieder findige Metzger die Bänke anhäuften.

Obschon die Metzger von indirekter Besteuerung frei waren, brachte die Schol mit ihren Bänken der Stadt Basel gutes Geld. Unter den städtischen Einnahmen für 1391/92 ist zum Beispiel betreffend "die grossen schalen" ein stattlicher Betrag von 96 Gulden verzeichnet.
[14] Im Jahr 1404 standen in der grossen Schol insgesamt 58 solcher Bänke. Anno 1467 waren dort 60 dieser Fleischbänke in vier Reihen aufgestellt. [15]

Das Zunfthaus der Metzger

An der im 19. Jahrhundert aufgehobenen Sporengasse lag unter der Hausnummer 10 das Zunfthaus der Metzger. Es erscheint um 1375 erstmals urkundlich unter dem Hausnamen "zum Regenbogen" und befand sich direkt hinter der grossen Schol. Konrad Scherer von Laufen verkaufte es im Jahr 1381 an den Weinmann Heintzman Brotbegk zum Gold zum Preis von 35 Gulden. 1392 tauschte Brotbegk die besagte Liegenschaft mit Johans Bondorf.

Der Faßsinner Bondorf besass ein Haus am Kohlenberg, welches er Brotbegk zusammen mit fünfzehn Gulden im Tausch für das Haus neben der grossen Schol überliess. Nach dem Tod von Johans ging das Haus offenbar in die Hand der Gerda von Bondorf über.
[16] Sie verkaufte die Liegenschaft im Jahr 1423 an die Zunft zu Metzgern. [17] 1887 verkaufte die Zunft das Haus für 30'000 Franken an den Staat. Wenig später wurde es abgerissen.

gedenktafel zunfthaus zum regenbogen

An der Sattelgasse 1 erinnert der in Stein gehauene Name "Zum Regenbogen" an das Zunfthaus der Metzger, welches einst einige Schritte entfernt jenseits des Birsig neben der Schol lag. Es verschwand als das Häusergeviert rund um die alte Schol um 1888 im erweiterten Marktplatz aufging.

Licht und Schatten im Metzgergewerbe

Metzger wurden als Lieferanten von Lebensmitteln streng durch die Zunft kontrolliert. Fleischschauer prüften das Schlachtvieh und das Fleisch zum Verkauf. Es war bekannt wie sensibel das Volk auf Mängel im Bereich von Lebensmittel reagierte. Fleischmangel führte im Mai 1531 zu Unruhen.
[18] Die Bevölkerung argwöhnte, die Metzger hielten Fleisch zurück um den Preis zu treiben und drohte sie allesamt in den Rhein zu werfen.

Bürgermeister und Rat wussten um die Empfindlichkeit der Bevölkerung. Sie konnten bei ruchbar gewordenen krassen Verstössen mit demonstrativer Härte reagieren. Ulrich Abc war Metzger und Mitglied des Rates. 1390 liess er ein schwer krankes Schaf in die Schol schmuggeln und schlachten. Das Fleisch verkaufte er. Abc wurde auf ewig aus Rat und Zunft verweisen, durfte nie mehr Metzger sein und war auf fünf Jahre aus Basel verbannt.
[19]

Das Misstrauen in die Metzger war beinahe Tradition. Sebastian Brand (1458-1521) thematisierte in seiner 1494 in Basel publizierten Moralsatire "Dass Narrenschyff ad Narragoniam", (schlicht bekannt als "Narrenschiff") einen unpopulären Kniff einiger Metzger. Im Kapitel "vo falsch und beschiss" wird Betrug beim Fleischwägen angeprangert: "Und frogen eyns / wie vil man heysch, Den tumen wigt man zuo dem fleysch"
[20]

Auf des Metzgers Daumen auf der Waage musste jeder Kunde selbst achten. Die Gewichte der Waage wurden hingegen vom Wachtmeister überprüft. Preise waren vorgegeben. Im Detail legte der Fleischschauer den Preis einzelner Fleischstücke fest. Im Jahr 1363 kosteten zwei Pfund Rindfleisch drei Pfennige. Schweinefleisch schlug mit zwei Pfennigen pro Pfund zu Buche. Für sieben Pfennige gab es ein Pfund Fleisch vom jungen Widder.
[21]

Die Metzger genossen in gewissen Bereichen speziellen städtischen Schutz. So war es dem Basler Volk verboten auswärts Fleisch zu kaufen. Man musste bei einem hiesigen Metzger in einer Schol kaufen. Dies stützte nicht nur die Zunft der Metzger und ihr Gewerbe, sondern ermöglichte der Obrigkeit auch eine bessere Kontrolle des Handels mit Fleisch. Der Schutz über das Monopol zur Fleischverarbeitung war allerdings manchmal relativer Natur.

Fremde Metzger und neue Steuern

In Zeiten von Teuerung und Mangel begann der Rat in der frühen Neuzeit den Markt für fremde Metzger zu öffnen. Ein Bruch mittelalterlicher Prinzipien der die Metzger hart traf. Der Rat schenkte ihren Klagen kein Gehör. Die Metzger verweigerten daraufhin 1615 die amtliche Prüfung der Waagen und Gewichte. Auf der Zunft beschlossen sie, kein Fleisch mehr zu schlachten bis die fremde Konkurrenz wieder vom Markt entfernt war.

Der Rat liess die Führer der Streikbewegung verhaften. Anderen wurden die Bänke in den Scholen und ihr Zunftrecht genommen. Zugleich bat die Stadt die Metzger auf dem Land um Fleischlieferungen als Ersatz für die streikbedingten Ausfälle. Schliesslich musste sich die Metzgernzunft unterwerfen. Der Rat richtete für künftige Krisen eine temporäre Schol für Fremde ein. Diese blieb sein stetes Druckmittel gegen die Basler Metzger.
[22]

Die Metzger verloren 1451 ein wichtiges Privileg. Andere Gewerbe kannten schon Weinumgeld und Mühlenumgeld. Nun wurde das Fleischumgeld erhoben. Für jedes geschlachtetes Tier mussten die Metzger neu einen Pfennig auf zwei Pfund bezahlen. In der grossen Schol stand die Waage mit der man täglich das Umgeld neu berechnete. Dafür waren drei obrigkeitliche Fleischwäger zuständig. Jeden Montag war die Abgabe auf dem Rathaus zu entrichten.
[23]

Zwischen Armut und Reichtum

Die Vermögensverhältnisse der Metzger beleuchtet der Steuerbericht von 1429. An der Spitze der Liste steht mit einem Steuerbetrag von neun Gulden Henman Zschan. Mit vier Schilling erscheint an deren Ende der aus Solothurn stammende Metzger Henns. Von den 97 Männern (und Frauen) aus dem Kreis der Zunft weisen 45 einen ansehnlichen Betrag von über einem Gulden auf. 24 rangieren mit vier Schilling auf dem Niveau von Bettlern.
[24]

Der am höchste eingestufte Zunftmeister Henman Zschan besass seinem Steuerbetrag zufolge ein Vermögen 4000 und 4500 Gulden. Er stand im Verzeichnis damit sogar über Heini Boss, dem wohlhabensten Steuerzahler der Herrenzunft zu Weinleuten, aber noch ein gutes Stück hinter den Spitzenverdienern zu Safran beziehungsweise Krämern, Heinrich Halbysen (zwischen 7500 und 8000 Gulden) oder Bürgermeister Hans Rich (9500 Gulden oder mehr).
[25]

Zu Wohlstand hatte es auch Zunftmeister Wolfgang Harnesch (auch "Harnisch" oder "Harnasch" genannt) gebracht. Sein Vermögen erlaubte es ihm, 1519 vom Rat Basels, dem er als Ratsherr selbst angehörte, Schloss Bottmingen zu kaufen. Er gehörte zu den einflussreichen Männern Basels und hielt während der Reformation am alten Glauben fest.
[26] Er zählte zum Kreis jener die mit dem Glaubenswechsel 1529 Macht und Ämter verloren.

Ein gewisser Wohlstand spricht auch aus einem Gemeinschaftskauf den die Metzger Heinrich David, Peter Dampfiron und Clewi Burkart 1454 tätigten. Sie erwarben in Montbéliard 1600 Spinnwidder, deren Fleisch teuer und begehrt war.
[27] Dampfiron hatte 1429 gemäss Steuerbericht ein mittelmässiges Vermögen von 300 und 500 Gulden. Er scheint sich im Laufen von 25 Jahren genügend für grosse Investitionen emporgearbeitet zu haben. [28]

Frauen im Metzgergewerbe

Der Steuerbericht nennt auch eine Reihe von Frauen. Meistens handelt es sich um Witwen verstorbener Metzger. Die wohlhabendste von ihnen ist "Clewin Vastnachts seligen witt. und ir kinde" mit einem Vermögen zwischen 1500 und 2000 Gulden. Unter den ärmsten findet sich an zweitletzte Stelle "Thin Mornach jungfrow".
[29] Frauen wurden selbst nicht Metzger. Aber es war zuweilen möglich dass eine Frau eine Bank innehatte.

Wenn ein Metzger ohne Sohn starb, konnte seine Bank als Erblehen auch an eine Tochter übergehen. Ein Lehensbrief zur Bank des Metzgers Hans Weidmann von 1471 erwähnt explizit, dass die Bank an eine Tochter übergehen könne, sofern sie "unter dem hantwerk mannte". Dies hiess, wenn die Tochter einen Metzger ehelichte konnte die Bank bei ihr bleiben. Heiratete sie ausser Gewerbe, ging die Bank an die Stadt zurück.
[30]

In diesem Brief wird auch die benachtbarte Fleischbank als "Heinrich Davids seligen wittwen banck" erwähnt. Ein Indiz dafür dass im 15. Jahrhundert auch Witwen Bänke innehaben konnten. Eine Ratserkanntnis von 1680 hielt zu diesem Punkt fest, dass eine Witwe das Lehen ihres verstorbenen Gatten übernehmen konnte, solange sie nicht wieder heiratete.
[31] In Mittelalter wie Neuzeit konnten Frauen Bänke übernehmen.

Die Privilegien von Metzgerswitwen und deren Zunftfähigkeit dokumentiert die "Fernere Ordnung der Metzgeren halb" vom 17. Dezember 1653. Darin ist zu lesen:

"... Damit aber, ob diesen Puncten desto steiffer gehalten werden möge, sollen Ratsherren und Meistere denjenigen Wittweiberen, son von ihren abgestorbenen Ehemännern hero der Zunfft fähig und zu Metzgen befügt seynd, in der Metzg einen Platz, ihr Fleisch allda feyl zu haben und zu verkauffen, zeigen und eynraumen..."
[32]

Es ist anzunehmen, dass diese Witfrauen trotz ihrer Zunftfähigkeit und Befugnis zu Metzgen kaum eigenhändig im Schnindhaus geschlachtet haben. Dafür waren sicherlich die Metzgerknechte der verblichenen Gatten zuständig. Viel mehr fungierten die Frauen hier gewiss als Geschäftsführerinnen der geerbten Bänke, wobei sie dort im Verkauf wiederum durchaus Hand anlegen konnten wenn Bedarf bestand.

Der Fall der Maria Schindler

An einer Bank zu arbeiten war Frauen verboten wenn sie nicht Metzgerswitwen waren. In seinem Buch über das Basler Metzgergewerbe im 19. Jahrhundert betrachtete der Historiker Paul Haenger einen Streitfall von 1862, bei dem Metzger Heinrich Scherb seiner Magd Maria Schindler das Schlachten und Veräussern von Fleisch auf seiner Bank in der Schol überlassen habe. Selbst kam Metzger Scherb nur selten in die Fleischhalle.

Andere Metzger waren empört darüber dass eine Frau in der Schol arbeitet. Zugleich prangerten sie an, dass Scherb mit der 25jährigen unehelich zusammenlebe. Dazu kam dass sie schwanger war. Eine werdende Mutter mit Schürze und Messer hinter der Bank - une chose horrible für damalige Tage. Der Rat verfügte dass die Magd durch die Polizei ausgeschafft werde, sollte sie noch einmal die Schol betreten.
[33]

Man könnte aus diesem Fall folgern, dass Frauen von Metzgern prinzipiell an Bänken nicht erwünscht waren, und dass Verbote dafür sorgten dass solches wenn immer möglich verhindert wurde. So einfach verhielt es sich indes nicht. Paul Koelner hielt 1938 in seinen Betrachtungen zur Geschichte der Metzgernzunft fest, dass es in der Vergangenheit immer wieder Klagen über Frauen und Töchtern von Metzgern gab, die in Scholen arbeiteten.

Sie bedienten die Bänke indem sie dort Fleisch aushauten und verkauften. Dies obwohl der Rat die Mitarbeit von Frauen an den Bänken mehrfach verbot. Doch nicht einmal das Hinaufsetzen der Strafgelder für dergleichen Übertritte vermochte die Metzger daran zu hindern, Frauen in der Schol zu beschäftigen. Die Metzger selbst gelangten 1653 sogar mit der Bitte an den Rat, Frauenarbeit an der Fleischbänken zu gestatten.

Der Rat wandte sich an Vorgesetzte der Zunft zu Metzgern um deren Rat einzuholen. Diese sprachen dazu gar nicht im Sinne der entsprechenden Metzger, und rieten das Ansinnen abzulehnen. Dies weil die grosse Gefahr bestünde dass die Metzgermeister sich auf der Zunftstube bei Wein und Spiel vergnügten, während die Frauen in der Schol deren Arbeit machten. Dies könne dem Handwerk schaden.
[34] Offenbar gab es Erfahrungswerte.

Die Metzger und das Basler Wehrwesen

Metzger waren früher als gewaltbereit verrufen. Dieser Ruf war nicht unbegründet. Zu den heissblütigsten Gewerbeleuten im späten Mittelalter zählten in Basel neben den Müllern und Messerschmieden die Metzger. Vertreter dieser Gewerbe griffen bei Konflikten häufig zur blanken Klinge.
[35] Diesen Umstand bei den Metzgern voreilig mit dem Hintergrund des blutigen Schlachterhandwerks erklären zu wollen, griffe zu kurz.

Bei Metzgern und Messerschmieden böten sich oberflächliche Assoziationen "Beil, Messer, Blut, Gewalt" an. Doch bei Müllern ist dies nicht so simpel zu verbinden. Noch schwieriger wäre so der Goldschmied und begnadete Zeichner Urs Graf (ca 1485 bis 1528) als begeisterter Söldner und straffälliger Gewalttäter in Basels Gassen zu erklären. Wichtige Faktoren sind hier vielmehr Konkurrenzdruck und Existenzkampf.

Das Ringen um gute Bänke in der Schol, der Kampf um lebenswichtige Viehbestände und die scharfe Beaufsichtigung durch Zunft und Rat mit allen Einschränkungen nährten eine aggressive Grundstimmung. Diese konnte sich stets Bahn brechen im Griff zur Waffe. Wahrscheinlich ist sie unter anderem ein Grund für die besondere Wehrfreudigkeit der Metzger. Die Basler Metzger seien rasch bereit gewesen ins Feld zu ziehen.

Rasch bereit zum Krieg

Die Kampfeslust illustriert die Anekdote um die Schlacht von St.Jakob an der Birs am 26. August 1444. Der Rat von Basel zögerte, die Streitmacht der Stadt zur Unterstützung der Eidgenossen in den Kampf ziehen zu lassen. Ein Metzger habe das Blatt gewendet und eigenmächtig das Banner der Stadt an sich genommen, um auf dem Kornmarkt den Ausmarsch einzuleiten mit dem Aufruf an die versammelte Menge: "Harnach wer ein Basler syge".

Der Vorfall ist durch den Basler Chronisten Heinrich von Beinheim (ca 1398 bis 1460) überliefert.
[36] Paul Koelner vermutete in der Person dieses kampfeslustigen Metzgers Hans Einfaltig, den Meister der Zunft zu Metzgern. Dieser wohlhabende Mann wird ab 1437 als Zunftmeister erwähnt und wirkte 1446 als Bannerherr der Stadt. [37] Ob er effektiv identisch mit dem Metzger vom Kornmarkt von 1444 ist, bleibt Spekulation.

Am 5. April 1449 erklärte Hermann II. von Eptingen Basel den Krieg. Die Stadt zögerte, gegen ihn ins Feld zu ziehen, um Friedensverhandlungen mit Österreich in Breisach nicht zu gefährden. Die Zünfte hingegen drängten auf einen Ausmarsch gegen die Burg Blochmont, dem Sitz des Eptingers. Rat und Zünfte waren verschiedener Ansicht. Am 27. April riefen nach der Messe ausgehängte Fahnen auf den Zünften die Mannschaften zu den Waffen.

Zunftkontingente und Kleinbasler sammelten sich auf dem Kornmarkt vor dem Rathaus. Der Rat war gegen einen kriegsmässigen Ausmarsch, doch allen voran die Metzgernzunft und Kleinbasler drängten beharrlich darauf. Daraufhin zogen die Zünfter eigenmächtig gegen Blochmont ins Feld. Erneut waren die Metzger vorneweg dabei. Erst am Abend bot der Rat die restlichen Mannschaften auf und gab dem Ausmarsch nachträglich seinen Segen.

Im 17. Jahrhundert drohten die Metzger aus anderem Anlass unter die Waffen zu gehen. Der Rat unterhielt ab 1620 eine Schol für fremde Metzger im "Ferbhaus" an der Schifflände. Sie wurde um 1653 geschlossen, mit der Auflage dass die Basler Metzger stets genügend Fleisch liefern sollten, ansonsten man die Fremdenschol wieder öffne. Daraufhin drohten einige Metzger, man sammle sich unter dem Banner um fremde Metzger totzuschlagen.
[38]

Mauerwache und Zunftkontingent

Die oben genannten Beispiele müssen natürlich im entsprechenden Zusammenhang gesehen werden. In der Summe dokumentieren sie allerdings das ausgeprägte Selbstbewusstsein einer Zunft, die ihren eigenen Standpunkt weitgehend kompromisslos vertritt. August Huber drückte diese Haltung 1903 so aus: "... ja sie scheute sich nicht, ihren Willen gegenüber den Oberen in energischer Weise geltend zu machen und durchzusetzen ..."
[39]

Solche Leute waren auf dem Schlachtfeld hilfreich wenn sich ihre Energie gegen den Feind richtete. Aber sie zu kommandieren und in den Krieg zu führen dürfte hingegen ungemein heikel gewesen sein. Auch wenn militärische Subordination im heutigen Sinne damals allgemein nicht existierte. Bei der Bewachung der Stadtmauer war den Metzgern laut Paul Koelner gemäss einer Einteilung von 1392 ein Abschnitt beim Petersplatz zugeteilt.

Mit den Schmieden hätten sie das Mauerstück vom Spalentor bis zum Turm Luginsland (heute Ecke Klingelbergstrasse und Bernoullistrasse) bewacht.
[40] Die Wachtordnung von 1374 nennt allerdings einen anderen Mauerteil welcher der Hut der Zunft anvertraut gewesen sei. Demnach hatten die Metzger einen namenlosen Turm nahe der heutigen Liegenschaft Steinengraben 21 zu bewachen. [41] Eventuell gab es um 1392 eine Umteilung.

Im Auszugsrodel von 1534 erscheinen die Metzger mit 20 Mann die sie zum Banner (Ausmarsch der Stadt mit voller Macht) zu stellen hatten, und 7 die sich zum kleineren Aufgebot des Fähnleins schicken mussten. Damit hatten sie wesentlich weniger Mannschaft zu stellen als die Zunft zu Safran mit ihren 50 beziehungsweise 17 Mann, aber genau gleich viel wie die Weber aus der Steinenvorstadt.
[42] Zahlenmässig lagen die Metzger damit im Mittelfeld.

Zuviele Metzger in der Stadt

Im Laufe der Zeit vermehrte sich die Zahl der Basler Metzgermeister. Namentlich in Grossbasel gab es im 17. Jahrhundert zeitweise 73 Meister die ihrem Handwerk nachgingen. In Kleinbasel gab es dagegen nur drei Metzger in der kleinen Schol an der Rheinbrücke. Diese hatten zwar einen kleineren Kundenkreis, aber proportional gesehen auch wesentlich weniger Konkurrenz. Zudem waren dort die Zinsen für eine Bank in der Schol günstiger.

Die vorteilhaften Bedingungen und freien Kapazitäten in Kleinbasel liessen 1733 den Gedanken laut werden, einige Banklehen aus Grossbasel dorthin zu verlegen. Die Schol von Kleinbasel war bis dahin im Erdgeschoss des Hauses zum Waldeck eingerichtet. Zur Erweiterung sollte sie in die aufgehobene Niklauskapelle an der Rheingasse ziehen. Das Vorhaben wurde nicht umgesetzt, und die Kleinbasler Metzger blieben unter sich.
[43]

kleinbasler schol im haus waldeck

Diese Ansicht um 1640 zeigt an der Rheinbrücke (2) das Kleinbasler Richthaus (1) und daneben die aufgehobene Niklauskapelle in die man im 18. Jahrhundert Scholräume einrichten wollte. Direkt gegenüber liegt auf der anderen Seite, mit zwei Torbogen zur Halle, die Kleinbasler Schol im Haus zum Waldeck (3).

Die Zahl der Metzger stieg weiter an. Immer mehr Banklehen schmälerten sich gegenseitig ihr Einkommen. Im Jahr 1767 griff der Rat von Basel zu einer drastischen Massnahme, um den übergrossen Bestand auf Dauer zu reduzieren. Es wurde verfügt dass für die nächsten 20 Jahre keine Lehrlinge mehr angenommen werden dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung waren lediglich die Söhne von Meistern, die über ein Banklehen verfügten.

Frei gewordenen Banklehen durften nur noch gemäss Dienstalterfolge vergeben werden, bis die Zahl der Bänke auf 50 gesunken war. Der Sohn eines Metzgermeisters konnte nur das Lehen des Vaters beziehen, so dass Vater und Sohn nicht zugleich Bänke unterhielten. Auch war es in keinem Fall mehr erlaubt, dass zwei Brüder Bänke besitzen. Es durften generell keine Bänke mehr an Metzgermeister unter 24 Jahren vergeben werden.
[44]

Zeiten des Wandels

Das ausgehende 18. Jahrhundert brachte den Gewerbetreibenden der Zunft zu Metzgern einschneidende Veränderungen. Eine auf 1681 an der Rüdengasse eingerichtete Schol wurde nur in Zeiten des Bedarfs betrieben. So griff man 1770 und 1777 auf sie zurück.
[45] Die 1794 im Brothaus an der Weissen Gasse eröffnete Schol für fremde Metzger wurde bereits erwähnt. Sie sorgte unter den eingessenen Metzgern für ein gewisses Unbehagen.

Wenn immer die Stadt fremde Metzger einliess, fürchteten die Metzgermeister Basels um ihr Auskommen. Der Markt war ohnehin klein geworden: Ende des Jahrhunderts mussten sich 106 Metzger Basler Kundschaft teilen. Sie waren damit das zweitstärkste Handwerk.
[46] Dann kam der Untergang des alten Regimes 1798 als Auswirkung der Revolution in Frankreich. Mit der sogenannten Helvetik (1798-1803) folgte die Aufhebung der Zunftprivilegien.

Die Zünfte hatten keinen politischen Einfluss mehr. Die Stadt öffnete sich Berufsleuten von ausserhalb, die in den Tagen der Zunftherrschaft kaum Chancen hatten dauerhaft in Basel zu arbeiten. Auch die Zunft zu Metzgern spürte schmerzlich den Verlust der traditionellen Abschirmung gegen Konkurrenz von aussen. Aus den Riehen der auswärtigen Metzger erwuchsen herausragende Persönlichkeien der weiteren Zunftgeschichte.

Helvetik und Rückkehr alter Verhältnisse

Im Jahr 1718 liess sich Laurenz Bell (1698-1759) in Kleinhüningen nieder. Der Metzgergeselle aus Lothringen hatte in seinen Tagen als neu Zugereister keine Chance in der Stadt Basel in seinem Gewerbe Fuss zu fassen. Im kleinen Fischerdorf vor den Mauern Basels war ihm dies aber möglich. Erst sein Enkel Johann Rudolf Bell (1764-1827) durfte nach dem Umwälzungen von 1798 zusammen mit seinem Bruder sein Gewerbe in Basel ausüben.

In der neuen Schol an der Weissen Gasse (siehe Abschitt "Die Basler Scholen") konnten die beiden ab 1803 eine Bank unterhalten. Zur selben Zeit wurde in Basel nach dem Ende der Helvetik wieder der Zunftzwang eingeführt. Langsam sollten nun die alten Verhältnisse zurückkehren. Aber die Brüder Bell hatten ihre Stellung in Basel gefestigt. Auch Johann Rudolfs Sohn Samuel Bell (1792-1851) wurde ins Gewerbe eingeführt.
[47]

standort der neuen schol an der weissen gasse

Zwischen der Streitgasse (1) und dem Pfluggässlein (3) lag an der Weissen Gasse um 1800 die Neue Schol (2). Hier konnten während der Helevtik fremde Metzger schlachten und hier begann auch der Aufstieg der Metzgerdynastie Bell. Merianplan um 1640. Blau eingefärbt der Birsig (heute Falknerstrasse).

Zwischenzeitlich machte sich in Basel nach der Epoche der Mediation (1803-1813) die anbrechende Zeit der Restauration bemerkbar. Die Kantone erlangten die alten Hoheiten zurück. Weite Kreise des Rats strebten danach die Stadt wieder für Fremde zu schliessen. Das neue Bürgerrechtsgesetz vom 12. April 1816 liess zwar gewisse Freiräume, aber es sollte aufgehoben werden sobald Basel 10'000 Bürger zählte.
[48] Samuel Bell handelte.

Im Jahr 1816 erwarb Bell das Basler Bürgerrecht. Zugleich wurde er Mitglied der Zunft zu Metzgern, und sicherte sich so seine Position in der Stadt. Die Wiederherstellung alter Verhältnisse blieb indes nicht ohne Widerspruch. Christoph Bernoulli (1782-1863) wirkte als Professor für Naturgeschichte und Technologie an der Universität Basel. Er war Verfasser diverser nationalökonomischer Schriften die für Aufsehen sorgten.

Ein Gelehrter provoziert

In Zunftkreisen erregte Bernoullis 1822 publiziertes Frühwerk "Über den nachteiligen Einfluss der Zunftverfassung auf die Industrie" Widerspruch. Im Sinne des Vaters der Volkswirtschaftlehre, Adam Smith (1723-1790), verfocht er die Wirtschaftsfreiheit. Der sich selbst regulierende Markt würde Unfähigkeit von selbst aussondern und die Gewerbetrennung in der Zunftverfassung wagte Bernoulli gar lächerlich zu nennen.
[49]

Sein Angriff auf althergebrachte Werte und Normen brachte Bernoulli den Zorn vieler Basler Metzger ein. Die Empörung in Metzgerkreisen schlug derart hoch, dass einige besonderes heissblütige Gesellen das Landhaus des Gelehrten vor dem Spalentor heimsuchten. Der Lokalhistoriker Paul Koelner (1878-1960) schrieb im Jahr 1938, dass sie das Anwesen Bernoullis von oben bis unten mit Ochsenblut beschmiert hätten.
[50]

Glaubwürdiger ist bei dieser blutigen Anekdote zu den Basler Metzgern eher die Aussage von Eduard His (1886-1948), der 1941 festhielt dass Metzgergesellen Nachts die Tür des Anwesens symbolisch mit Ochsenblut beschmiert hätten.
[51] Um das ganze Haus zu besudeln wäre sehr viel Ochsenblut nötig gewesen, und der Vandalenakt hätte sich arg in die Länge gezogen, wenn man vom Dachfirst bis zur Türschwelle verschmieren wollte.

Ein Zeugnis für das Aufleben alter Verhältnisse ist die Metzgerordnung vom 18. März 1826. Sie hält unter anderem fest, dass sich die insgesamt 63 Bänke von Meistern und Witwen nur an Metzger vergeben werden dürfen die Bürger der Stadt sind. Auch waren keine fremden verheirateten Knechte im Handwerk geduldet. Die niedere Polizeigewalt in der Metzg war Sache der Zunft.
[52] Doch all dies brachte die alten Zeiten nicht dauerhaft zurück.

Das Ende der Basler Scholen

Die Stadt wuchs im 19. Jahrhundert. Damit stieg auch der Bedarf an Fleisch, den die streng begrenzte Zahl der Metzger nur mit zunehmender Mühe befriedigen konnte. Zugleich litten junge Metzger unter den Einschränkungen welche ihnen den Aufstieg in der Zunft sehr erschwerten. Um 1845 war es für einen frischgebackenen Meister schwer, in einer der städtischen Scholen eine Bank zu ergattern um sein Auskommen zu sichern.

In mittelalterlicher Zunfttradition waren die Bänke als Lehen meist fest in den Händen grosser Metzger. Diese gaben ihre Bänke naturgemäss nicht so leicht aus der Hand. Doch ohne Bank in der Schol konnte man kein Fleisch verkaufen. Eine Verordnung von 1843 zum Fleischverkauf legte fest, dass Fleisch von Ochsen, Kühen, Kälbern und Schafen nur in den Scholen angeboten werden durfte.
[53] Ausgenommen war Schweinefleisch.

Kleinvieh wurde trotzdem oft in privaten Liegenschaften geschlachtet und dort auch verkauft. Diese Praxis war illegal. Aber da die Basler Scholen mehr und mehr überlastet waren, griff die Polizei nur ein wenn jemand Anzeige gegen einen fehlbaren Metzger erstattete. Eben dies taten zunehmend etablierte Metzger, womit den Kleinmetzgern das Leben noch schwerer gemacht wurde. Vermehrt wurden empfindliche Geldstrafen verhängt.

Ein System hat sich überlebt

Die kleinen Metzger kämpften um ihr Überleben und verschafften sich mit einer speziellen Protestaktion Gehör. Am 13. Februar 1847 begab sich ein Umzug unter Musikbegleitung auf die Gerichtschreiberei. Einem Wagen, beladen mit Fleischwaren und Metzgergerät, folgten gebüsste Metzger. Sie brachten den Wagen öffentlich als Pfand für Bussen die nicht nicht bezahlt hatten.
[54] Der Auftritt sorgte für Aufsehen in der Stadt.

Nach dieser Darbietung erfolgten Lockerungen der Vorschriften. Damit durften nunmehr diverse Fleischsorten in privaten Häusern angeboten werden. Zugleich machte dies es den Behörden noch schwieriger, die Verhältnisse bei allen Metzgern zu kontrollieren. In Hausmetzgereien trafen Sanitätsbeamte auf unhygienische Zustände und oft sah es in den ausgelasteten Scholen nicht viel besser aus. Regulierung tat Not.

Die 1860er Jahre brachten den Entschluss der alles ändern sollte. Das mittelalterliche System der Scholen hatte sich überlebt. Die Stadt wuchs stetig, und mit ihr die Ansprüche, welche die alte Ordnung an ihre Grenzen führte. Die Zunft wollte am Hergebrachten festhalten und beklagte sich in einem Schreiben an den Stadtrat im Jahr 1865 darüber, dass die Scholen "auf einmal als unpassend verkannt würden."
[55]

Die Erkenntnis war aber nicht "auf einmal" vom Himmel gefallen. Schon im August 1855 kündigte Stadtrat Johann Bloch in einem Brief an die Zunft an, dass die Entfernung der Schlachthäuser aus der Stadtmitte unabwendbar und nur noch eine Frage der Zeit sei.
[56] Damals verschloss sich die Zunft dem Gedanken entschieden. Auch zehn Jahre später mochte sie sich nicht mit ihm anfreunden. Doch überraschend kam der Wandel nicht.

Der Schlachthof kommt

Das künftige Modell zur Fleischversorgung sollte ein beaufsichtigter Schlachthof sein, wo die Metzger nach französischem Muster in eigenen Zellen schlachteten.
[57] Das Fleisch sollte danach zur weiteren Verarbeitung in die Metzgereibetriebe gebracht werden. Eigene Ladenlokale der Metzger sollten die Bänke in den Scholen ersetzen. Die bedeutete für viele Metzger zusätzlichen Aufwand, wie etwa längere Transportwege.

Neu sollte nicht mehr mitten in der Stadt geschlachtet werden. Der Schlachthof sollte vor dem St.Johann-Tor am Stadtrand liegen, wo er keine Anwohner belästigte. Die alteingesessenen Metzger verloren mit den Bänken in der Schol auch ihren sicheren und zentralen Verkaufsplatz. Zudem fürchteten die Metzgernzunft den Zerfall ihres Monopols zur Basler Fleischversorgung. Der Schlachthof wurde bekämpft.

So wurde öffentlich gemacht, dass die Einrichtung eines Schlachthofs die Produktion von Fleisch verteuern werde. Damit würden Leute der Unterschicht wegen der drohenden hohen Fleischpreise sich dieses gar nicht mehr leisten können. Die Vorgesetzten der Zunft zu Metzgern kündigten an den Schlachthof zu boykottieren, und dachten darüber nach in Birsfelden, Binningen und Kleinhüningen schlachten zu lassen.
[58]

Die Zunft sah die Existenzgrundlage der Basler Metzger in den Neuerungen um den Schlachthof gefährdet. Daher setzte sie sich für die Bewahrung des traditionellen Systems ein, welches über Jahrhunderte die Metzger der Stadt abgesichert hatte. Die Metzgernzunft war aber, wie bereits gehört, von einem Kreis einflussreichen Grossmetzger dominiert, welche ihre eigenen Interessen häufig zu jenen der Zunft machten.

Allem Widerstand zum Trotz schloss der Kanton am 21. September 1867 mit der Stadt Basel einen Vertrag über den Bau eines Schlachthauses. Dieses sollte durch den Staat vor dem St.Johann-Tor errichtet werden. Im Februar 1868 wurde mit der Genehmigung des Vertrags durch den Grossen Rat ein Kredit von 446'000 Franken zum Bau gesprochen. 1870 wurde der Schlachhof eröffnet.
[59] Ende März 1871 schloss man die Scholen.

Am Beginn neuer Zeiten

MIt den Scholen wurden die Bänke aufgehoben. Der Stubenverwalter der Zunft hatte die zünftigen Metzger über die einschneidenen Veränderungen in Kenntnis zu setzen. Die Inhaber der Bänke forderten von der Stadt für den Verlust ihrer Bankrechte eine Entschädigung von je 1000 Franken. Zunft und Rechnungskammer einigten sich aber schliesslich auf 400 Franken. Insgesamt wurden Entschädigungen für 10'000 Franken ausbezahlt.
[60]

Nicht für alle war der Übergang zum neuen System eine Belastung. Hier tritt wieder der bereits gefallene Name Bell in Erscheinung. Samuel Rudolf Bell (1840-1920) war einer der Bankinhaber in der grossen Schol. Sein Grossvater hatte 1816 das Basler Bürgerrecht erworben und war der Zunft zu Metzgern beigetreten, während sein Urgrossvater als Auswärtiger um 1803 noch in der neuen Schol an der Weissen Gasse schlachten musste.

Samuel Rudolf Bell ging schon früh alternative Wege. Er fixierte sich nicht auf seine Bank in der Schol, sondern erwarb zusammen mit seiner Frau im April 1869 das Haus Streitgasse 13 um dort seine "Ochsenmetzg" zu eröffnen.
[61] Es war kein Zufall dass er sich dafür dieses Lokal ausgesucht hatte, wenige Schritte von der Weissen Gasse entfernt wo die neue Schol lag, die in einigen Jahren schliessen sollte.

Bis zur Schliessung der Scholen konnte Bell die Kundschaft der Schol an der Weissen Gasse auf sein Ladengeschäft aufmerksam machen. 1871 hatte er dann einen eigenen Kundenstamm aufgebaut und konnte nahtlos die Rolle der schliessenden nahen Schol übernehmen. Bell begann dort auch seine Wurstproduktion, womit mit dem alten Gebot gebrochen wurde, dass Würste nur von Kuttlern und Brätern gemacht werden durften.

Mit der revidierten Bundesverfassung 1874 und der neuen Kantonsverfassung 1875 verloren die Zünfte meisten ihrer verbliebenen traditionellen Rechte. Die Zunft zu Metzgern betrat bereits zuvor den in die Gegenwart führenden Weg jenseits alter Pflichten und Privilegien. 1872 stiftete die Zunft auf Anregung ihres Meisters Samuel Bachofen (1806-1889) ein Stipendium von Franken 200.- für Schüler der oberen Klassen der Gewerbeschule.
[62]

relief an der sattelgasse 1

An die 1888 abgerissene alte Schol erinnert heute noch dieses Relief am der um 1910 entstandenen Liegenschaft Sattelgasse 1. Zwei Putten mit Fleischermesser und Fleischeraxt symbolisieren das Metzgerhandwerk. Ein Zugang zur Schol lag einst in unmittelbarer Nähe, im einst sogenannten "Wurstwinkel".

Zusammenfassung

Mit der Ausstellung des Zunftbriefs durch Bischof Lütold II. von Rötteln am 2. Juni 1248 wurde die Zunft zu Metzgern formell gegründet. Ab diesem Moment mussten Metzger in Basel dieser Zunft angehören, die zugleich ein den Fleischmarkt kontrollierte und regulierte. Der Handel mit Fleisch fand in den sogenannten Scholen statt. Dort boten Metzger auf ihren Bänken ihr Fleisch an. Wer keine Bank hatte war vom Handel ausgeschlossen.

Aus diesem Grund waren Bänke (einige davon waren erblich) in Scholen sehr begehrt. Trotz Versuche der Obrigkeit dies zu verhindern gelang es einigen Metzgern immer wieder, mehrere Bänke auf einmal unter Kontrolle zu bringen und eine beherrschende Position zu erlangen. Als die Scholen 1871 geschlossen wurde, war der Widerstand gegen die Abschaffung der uralten Tradition der Bänke unter den Grossmetzgern Basels heftig.

Während in den Scholen der Verkauf stattfand, wurde in den angegliederten Schindhäusern das Vieh geschlachtet. Dort beaufsichtigte ein Fleischschauer das Schlachten. Er sollte dafür sorgen dass die Vorschriften zur Fleischqualität eingehalten wurden. Für modernes Empfinden waren Scholen und Schindhäusern mit ihren Schlachtabfällen, Tierausscheidungen und Ratten dennoch ein grässlich unhygienischer Ort.

Die wichtigste Schol in Grossbasel lag an der Sporengasse (Gasse heute im Marktplatz aufgegangen) direkt am Birsig. Eine zweite Schol am Spalenberg beim Rümelinbach wurde während des Konzils im 15. Jahrhundert an den Barfüsserplatz verlegt. An der Rheinbrücke lag die Kleinbasler Schol und um 1800 gab es an der Weissen Gasse eine neue Schol für fremde Metzger, die während der Helevtik in Basel arbeiten durften.

Neben der grossen Schol an der Sporengasse hatten die Metzger ihr Zunfthaus. Das Haus "zum Regenbogen" erscheint erstmals urkundlich im Jahr 1375. Gerda von Bondorf verkaufte die Liegenschaft 1423 an die Zunft, die fortan darin ihren Sitz hatte. Als die Erweiterung des Marktplatzes sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts abzeichnete, verkaufte die Zunft zu Metzgern im Jahr 1887 ihr Haus, welches kurz drauf abgerissen wurde.

In der Metzgernzunft unterschied man zwischen verschiedenen Gruppen. Neben den Metzgern gab es zum Beispiel die Kuttler. Ihnen war das Verarbeiten und Verkaufen minderen Fleisches (Kutteln, Leber, Füssen) unterstellt. Dieses billige Fleisch war wichtig für die einfachen Leute die sich kein Fleisch vom Metzger leisten konnten. Kuttler und Metzger waren streng getrennt. Kein Metzger durfte Kuttlerfleisch anbieten.

Damit wollte der Rat die Fleischversorgung für die niederen Schichten der Bevölkerung sicherstellen. Die Kuttler stellten auch Würste her, die früher eher als ein Essen für arme Leute galten. Zu den Kuttlern gesellten sich später die Bräter, die ebenfalls Würste fertigen durften. Um eine zu grosse Konzentration von Privilegien bei einer einzigen Zunft zu umgehen, wurden die Bräter den Zünften zu Gartnern und zu Rebleuten unterstellt.

Metzger waren wegen ihrer wichtigen Rolle bei der Versorgung des Volkes mit Lebensmitteln besonders exponiert. Bei Engpässen oder Unregelmässigkeiten standen sie sehr rasch in der Kritik. Zugleich schürten in diesem Gewerbe oft harte Rivalitäten und Verdrängungskämpfe eine aggressiv defensive Grundstimmung. Beides könnten Faktoren dafür sein, dass die Metzger als besonders streitbar galten, auf zivilem wie militärischem Feld.

Bei militärischen Ausmärschen der Stadt zeigten sich Vertreter der Metzgernzunft mehrfach als herausragend kampfbereit. Wie alle Zünfte hatten die Metzger einen Abschnitt der Stadtmauer zu bewachen. Überliefert ist vor 1392 eine Partie beim heutigen Bernoullianum und für später ein Turm am heutigen Steinengraben. Die wehrpflichtige Mannschaft der Metzger entprach mit 20 Mann zum Banner um 1534 dem Umfang der Zunft zu Webern.

Die Unterlagen der Zunft führen auch Frauen auf, die im Gewerbe tätig waren. Dabei handelte es sich im allgemeinen um Witwen verstorbener Metzger, welche die Bank ihrer Gatten weiterführten. Sie konnten diese führen solange sie nicht wieder heirateten, und waren zunftfähig. Töchter konnten eine Bank übernehmen, sofern sie gewillt waren einen Metzer zu heiraten. Trotz vieler Verbote arbeiteten Frauen immer wieder in Scholen.

Die ansteigende Zahl der Metzger in Basel verschärfte sie Situation innerhalb des Fleischergewerbes. Es gab nicht genug Bänke für alle Metzger und der Kundenkreis wuchs nicht da die Bevölkerung kaum zunahm. In Grossbasel kämpften im 17. Jahrhundert 73 Meister um Konsumenten. Besser sah es in Kleinbasel aus, wo es zwar weniger Bevölkerung gab, aber auch nur drei Metzger in der kleinen Schol, in der zudem die Bänke günstiger waren.

Wegen der heiklen Lage ordnete der Rat 1767 an, dass für die nächsten 20 Jahre keine Lehrlinge mehr ausgebildet werden durften. Damit sollte die Zahl der Metzger verringert werden. Lediglich die Söhne von Meistern mit Bank durften noch Metzger werden. Mit den Umwälzungen der Helvetik (1798-1803) fielen die alten Privilegien. Die Zunft verlor ihre Rechte und die Metzger wurden nicht länger gegen auswärtige Konkurrenz abgeschirmt.

In dieser Zeit erschien die neue Schol an der Weissen Gasse, wo Metzger ohne Basler Bürgerrecht, wie Johann Rudolf Bell, ihr Fleisch anbieten konnten. Noch dessen Grossvater Laurenz musste sich 1718 in Kleinhüningen als Metzger niederlassen, da er nicht in Basel arbeiten durfte. Die Metzger der Familie prägten die Basler Geschichte des Handwerks mit. Sie wurden Bürger der Stadt und nahmen Einfluss in Zunft und Gewerbe.

Als im Zuge der Restauration die alten Verhältnisse und die Macht der Zünfte wiederbelebt wurden, waren die Bell integriert und trugen das System mit. Doch der Zunftzwang und das Prinzip der Scholen mit ihren Bänken hatten nur einige Jahrzehnte Zeit gewonnen. Die wachsende Stadt verlangte mehr und mehr Fleisch und die hygienischen Zustände rund um das mittelalterliche Scholensystem erwiesen sich zunehmend als unzeitgemäss.

Zur Mitte des 19. Jahrhunderts war die Entwicklung nicht mehr aufzuhalten. Vorschriften wurden gelockert. Kleinmetzgern wurde etwa das Schlachten in eigenen Liegenschaften gestattet. Schliesslich kam das Ende der Scholen. 1870 wurde vor dem St.Johann-Tor der Schlachthof eröffnet. Nunmehr mussten alle Metzger der Stadt ihre Tiere dort schlachten. Damit begann auch die Zeit der Ladengeschäfte und ein jahrhundertealtes System endete.


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Beitrag erstellt 23.12.09 / nachgeführt 05.11.19 (Flüchtigkeitfehler korrigiert)

Anmerkungen:

[1] A. Gössi, Das Urkundenwesen der Bischöfe von Basel im 13. Jahrhundert, Quellen und Forschungen zur Basler Geschichte, Band 5, Basel, 1974, Seite 174 Nummer 69

[2] A. Gössi, Das Urkundenwesen der Bischöfe von Basel im 13. Jahrhundert, Quellen und Forschungen zur Basler Geschichte, Band 5, Basel, 1974, Seite 28

[3] P. Koelner, Beitrag "Die Metzgernzunft und das Metzgergewerbe im alten Basel", publiziert im Basler Jahrbuch 1938, Basel, 1937, Seite 72

[4] P. Koelner, Beitrag "Die Metzgernzunft und das Metzgergewerbe im alten Basel", publiziert im Basler Jahrbuch 1938, Basel, 1937, Seite 85

[5] R. Wackernagel, Kapitel 4 "Handel und Handwerk", 8. Buch, publiziert in Geschichte der Stadt Basel, Band 2/I, Basel, 1911, Seite 444

[6] P. Koelner, Abschnitt "Die Bräter", publiziert in Die Rebleutenzunft zu Basel, Basel, 1942, Seiten 51 und 52

[7] P. Koelner, Beitrag "Die Metzgernzunft und das Metzgergewerbe im alten Basel", publiziert im Basler Jahrbuch 1938, Basel, 1937, Seite 74

[8] D.A. Fechter, Abschnitt "Die Schalen und der Fleischverkauf", in "Topographie mit Berücksichtigung der Cultur- und Sittengeschichte", publiziert in Basel im vierzehnten Jahrhundert, Basel, 1856, Seite 50

[9] A. Gessler, Beitrag "Der Name Schol", publiziert im Basler Jahrbuch 1888, Basel, 1888, Seiten 194 bis 196

[10] R. Wackernagel, Kapitel 4 "Handel und Handwerk", 8. Buch, publiziert in Geschichte der Stadt Basel, Band 2/I, Basel, 1911, Seite 442

[11] P. Koelner, Beitrag "Die Metzgernzunft und das Metzgergewerbe im alten Basel", publiziert im Basler Jahrbuch 1938, Basel, 1937, Seite 75

[12] A. Bruckner, Unterabschnitt "Der Brotverkauf, Brotbänke, Brotlauben, Brothaus", in Abschnitt "Vom Brotmarkt im alten Basel", publiziert in Die Zunft zu Brotbecken in Basel, Basel, 1956, Seiten 97 und 98, so wie A. Huber, Abschnitt "Die Scholen", publiziert in Beiträge zur Geschichte der Metzgernzunft 1248-1903, Basel, 1903, Seite 32

[13] P. Koelner, Beitrag "Die Metzgernzunft und das Metzgergewerbe im alten Basel", publiziert im Basler Jahrbuch 1938, Basel, 1937, Seite 77

[14] B. Harms, Der Stadthaushalt Basels im ausgehenden Mittelalter, Erste Abteilung, Band 1, Tübingen, 1909, Seite 33 Spalte 2

[15] P. Koelner, Beitrag "Die Metzgernzunft und das Metzgergewerbe im alten Basel", publiziert im Basler Jahrbuch 1938, Basel, 1937, Seite 76

[16] P. Koelner, Beitrag "Die Metzgernzunft und das Metzgergewerbe im alten Basel", publiziert im Basler Jahrbuch 1938, Basel, 1937, Seite 101

[17] R. Schiess, Abschnitt "Haus der Zunft zu Metzgern", im Kapitel "Die Zunfthäuser", publiziert in Die Zunft- und Gesellschafthäuser der Stadt Basel, Basel, 2001, Seite 32

[18] R. Wackernagel, Kapitel 4 "Handel und Handwerk", 8. Buch, publiziert in Geschichte der Stadt Basel, Band 2/I, Basel, 1911, Seite 444

[19] P. Koelner, Beitrag "Die Metzgernzunft und das Metzgergewerbe im alten Basel", publiziert im Basler Jahrbuch 1938, Basel, 1937, Seiten 82 und 83

[20] S. Brand, Dass Narrenschyff ad Narragoniam, Basel, 1494, Kapitel 102 "vo falsch und beschiss" Vers 8

[21] D.A. Fechter, Abschnitt "Die Schalen und der Fleischverkauf", in "Topographie mit Berücksichtigung der Cultur- und Sittengeschichte", publiziert in Basel im vierzehnten Jahrhundert, Basel, 1856, Seite 51

[22] P. Koelner, Beitrag "Die Metzgernzunft und das Metzgergewerbe im alten Basel", publiziert im Basler Jahrbuch 1938, Basel, 1937, Seiten 95 und 96

[23] R. Wackernagel, Kapitel 4 "Handel und Handwerk", 8. Buch, publiziert in Geschichte der Stadt Basel, Band 2/I, Basel, 1911, Seite 444

[24] G. Schönberg, "Das Steuerbuch von 1429", in den Beilagen, Finanzverhältnisse der Stadt Basel im XIV. und XV. Jahrhundert, Tübingen, 1879, Seiten 538 und 539

[25] G. Schönberg, Abschnitt 2 "Die Vermögens- und Personalsteuer 1429", publiziert in Finanzverhältnisse der Stadt Basel im XIV. und XV. Jahrhundert, Tübingen, 1879, Seiten 147 bis 149

[26] R. Wackernagel, Kapitel 2 "Territorium", 9. Buch, Seite 71 (Kauf Schloss Pratteln) und Buch 11, "Das Jahrzehnt der Reformation", Seite 464 (Reformation) publiziert in Geschichte der Stadt Basel, Band 3, Basel, 1924

[27] D. Rippmann, Exkurs 4 "Das Umland im Spiegel städtischer Ordnungen", publiziert in Bauern und Städter: Stadt-Land-Beziehungen im 15. Jahrhundert, Basler Beiträge zur Geschichtswissenschaft Band 159, Basel, 1990, Seite 335

[28] G. Schönberg, Abschnitt 2 "Die Vermögens- und Personalsteuer 1429" Seite 149, und "Das Steuerbuch von 1429", Seite 539, publiziert in Finanzverhältnisse der Stadt Basel XIV. und XV. Jahrhundert, Tübingen, 1879

[29] G. Schönberg, "Das Steuerbuch von 1429", in den Beilagen, Finanzverhältnisse der Stadt Basel im XIV. und XV. Jahrhundert, Tübingen, 1879, Seiten 538 und 539

[30] P. Koelner, Beitrag "Die Metzgernzunft und das Metzgergewerbe im alten Basel", publiziert im Basler Jahrbuch 1938, Basel, 1937, Seite 78

[31] P. Haenger, Abschnitt "Von Scholen, Metzgerbänken und Fleischschauern", publiziert in Das Fleisch und die Metzger, Fleischkonsum in Basel seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, Zürich, 2001, Seite 71

[32] A. Huber, Abschnitt "Fernere Ordnung der Metzgeren halb", publiziert in Beiträge zur Geschichte der Metzgernzunft 1248-1903, Basel, 1903, Seiten 13 und 14

[33] P. Haenger, Abschnitt "Von Scholen, Metzgerbänken und Fleischschauern", publiziert in Das Fleisch und die Metzger, Fleischkonsum in Basel seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, Zürich, 2001, Seite 59

[34] A. Huber, Abschnitt "Die Scholen", publiziert in Beiträge zur Geschichte der Metzgernzunft 1248-1903, Basel, 1903, Seite 28

[35] P. Haenger, Abschnitt "Die Metzger", publiziert in Das Fleisch und die Metzger, Fleischkonsum in Basel seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, Zürich, 2001, Seite 39 so wie Katharina Simon-Muscheid, Basler Handwerkszünfte im Spätmittelalter - zunftinterne Strukturen und innerstädtische Konflikte, Verlag Peter Lang, 1988, Bern und New York, Seite 110

[36] W. Wackernagel, Die Schlacht bei St.Jacob in den Berichten der Zeitgenossen, Säkularschrift der Historischen Gesellschaft zu Basel, Basel, 1844, Seite 15

[37] P. Koelner, Beitrag "Die Metzgernzunft und das Metzgergewerbe im alten Basel", publiziert im Basler Jahrbuch 1938, Basel, 1937, Seite 99

[38] A. Huber, Abschnitt "Die Scholen", publiziert in Beiträge zur Geschichte der Metzgernzunft 1248-1903, Basel, 1903, Seite 32

[39] A. Huber, Abschnitt "Einzelne historische Ereignisse aus der Geschichte der Zunft", publiziert in Beiträge zur Geschichte der Metzgernzunft 1248-1903, Basel, 1903, Seite 35

[40] P. Koelner, Beitrag "Die Metzgernzunft und das Metzgergewerbe im alten Basel", publiziert im Basler Jahrbuch 1938, Basel, 1937, Seite 99

[41] G. Helmig/Ch.Ph. Matt, "Wachtordnung von 1374 (Ausschnitt)", im Quellenanhang des Beitrags "Inventar der Basler Stadtbefestigung - Planvorlage und Katalog, 1. Die landseitige Äussere Grossbasler Stadtmauer", publiziert im Jahresbericht 1989 der Archäologischen Bodenforschung des Kantons Basel-Stadt, Basel, 1991, Seite 152, Spalte 2 (siehe K. Vischer-Merian, Henman Sevogel von Basel und sein Geschlecht, Basel, 1880, Seiten 69 bis 71)

[42] E.A. Gessler, Abschnitt "Auszugsrodel von 1534", Kapitel "VI. Auszugsrodel", publiziert in Basler Wehr- und Waffenwesen im 16. Jahrhundert, 116. Neujahrsblatt der GGG, Basel, 1938, Seite 41

[43] A. Huber, Abschnitt "Die Scholen", publiziert in Beiträge zur Geschichte der Metzgernzunft 1248-1903, Basel, 1903, Seiten 29 und 30

[44] A. Huber, Abschnitt "Die Scholen", publiziert in Beiträge zur Geschichte der Metzgernzunft 1248-1903, Basel, 1903, Seite 28

[45] A. Huber, Abschnitt "Die Scholen", publiziert in Beiträge zur Geschichte der Metzgernzunft 1248-1903, Basel, 1903, Seite 32

[46] P. Koelner, Beitrag "Die Metzgernzunft und das Metzgergewerbe im alten Basel", publiziert im Basler Jahrbuch 1938, Basel, 1937, Seite 96

[47] P. Haenger, Abschnitt "La Bell Epoque", publiziert in Das Fleisch und die Metzger, Fleischkonsum in Basel seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, Zürich, 2001, Seite 160

[48] W. Pfister, Abschnitt "Von der Schliessung zur weiten Öffnung der Bürgeraufnahmen von 1803 bis 1902", in Kapitel 2 "Die Bürgerrechtsgesetzgebung der Stadt Basel von 1803 bis 1902", publiziert in Die Einbürgerung der Ausländer in der Stadt Basel im 19. Jahrhundert, Quellen und Forschungen zur Basler Geschichte, Band 8, Basel, 1976, Seite 26

[49] W. Lüthi, Beitrag "Die nationalökonomischen Schriften Christoph Bernoullis", publiziert in der Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, Band 48, Basel, 1949, Seite 187

[50] P. Koelner, Beitrag "Die Metzgernzunft und das Metzgergewerbe im alten Basel", publiziert im Basler Jahrbuch 1938, Basel, 1937, Seite 96

[51] E. His, Beitrag "Christoph Bernoulli", publiziert in Basler Gelehrte des 19. Jahrhunderts, Basel, 1941, Seite 48

[52] A. Huber, Abschnitt "Metzgerordnung von 1826", publiziert in Beiträge zur Geschichte der Metzgernzunft 1248-1903, Basel, 1903, Seite 16

[53] Verordnung vom 19. Mai 1843, den öffentlichen Fleischverkauf in der Stadt und die Handhabung eines diessfallsigen Aufsicht betreffend

[54] P. Koelner, Beitrag "Die Metzgernzunft und das Metzgergewerbe im alten Basel", publiziert im Basler Jahrbuch 1938, Basel, 1937, Seite 97

[55] P. Haenger, Abschnitt "Von den Scholen zum Zentralschlachthof", publiziert in Das Fleisch und die Metzger, Fleischkonsum in Basel seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, Zürich, 2001, Seite 81

[56] P. Haenger, Abschnitt "Von den Scholen zum Zentralschlachthof", publiziert in Das Fleisch und die Metzger, Fleischkonsum in Basel seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, Zürich, 2001, Seite 88

[57] J. Unger, Von den alten Scholen zum Schlachthof Basel, publiziert im Basler Jahrbuch 1949, Basel, 1948, Seite 78

[58] P. Haenger, Abschnitt "Von den Scholen zum Zentralschlachthof", publiziert in Das Fleisch und die Metzger, Fleischkonsum in Basel seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, Zürich, 2001, Seite 95

[59] J. Unger, Von den alten Scholen zum Schlachthof Basel, publiziert im Basler Jahrbuch 1949, Basel, 1948, Seiten 76 und 77

[60] P. Haenger, Abschnitt "Von den Scholen zum Zentralschlachthof", publiziert in Das Fleisch und die Metzger, Fleischkonsum in Basel seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, Zürich, 2001, Seiten 81 und 82

[61] P. Haenger, Abschnitt "La Bell Epoque", publiziert in Das Fleisch und die Metzger, Fleischkonsum in Basel seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, Zürich, 2001, Seite 163

[62] A. Huber, Abschnitt "Einzelne historische Ereignisse aus der Geschichte der Zunft", publiziert in Beiträge zur Geschichte der Metzgernzunft 1248-1903, Basel, 1903, Seite 36


Quellen:

Sebastian Brand, Dass Narrenschyff ad Narragoniam, Johann Bergmann von Olpe, Basel, 1494, Kapitel 102 "vo falsch und beschiss" Vers 8

Albert Bruckner, Die Zunft zu Brotbecken in Basel, Kommissionsverlag Helbing & Lichtenhahn, Basel, 1956, Seiten 97 und 98

Daniel Albert Fechter, "Topographie mit Berücksichtigung der Cultur- und Sittengeschichte", publiziert in Basel im vierzehnten Jahrhundert, herausgegeben von der Basler Historischen Gesellschaft, H.Georg's Verlag, Basel, 1856, Seite 50

Albert Gessler, Beitrag "Der Name Schol", publiziert im Basler Jahrbuch 1888, herausgegeben von Albert Burckhardt und Rudolf Wackernagel, C.Detloff's Buchhandlung, Basel, 1888, Seiten 51, 194 bis 196

Eduard Achilles Gessler, Basler Wehr- und Waffenwesen im 16. Jahrhundert, 116. Neujahrsblatt der GGG, Basel, Kommissionsverlag Helbing & Lichtenhahn, Basel, 1938, Seite 41

Anton Gössi, Das Urkundenwesen der Bischöfe von Basel im 13. Jahrhundert, Quellen und Forschungen zur Basler Geschichte, Band 5, herausgegeben vom Staatsarchiv Basel-Stadt, Kommissionsverlag Friedrich Reinhardt AG, Basel, 1974, Seiten 28 und 174

Paul Haenger, Das Fleisch und die Metzger, Fleischkonsum in Basel seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, Chronos Verlag, Zürich, 2001, ISBN 3-0340-0523-7, Seiten 39, 59, 71, 81, 82, 88, 95, 160 und 163

Bernhard Harms, Der Stadthaushalt Basels im ausgehenden Mittelalter, Erste Abteilung, Band 1, H.Laupp'sche Buchhandlung, Tübingen, 1909, Seite 33 Spalte 2

Guido Helmig/Christoph Philipp Matt, "Wachtordnung von 1374 (Ausschnitt)", im Quellenanhang des Beitrags "Inventar der Basler Stadtbefestigung - Planvorlage und Katalog, 1. Die landseitige Äussere Grossbasler Stadtmauer", publiziert im Jahresbericht 1989 der Archäologischen Bodenforschung des Kantons Basel-Stadt, herausgegeben von Rolf d'Aujourd'hui, Basel, 1991, ISBN 3-905098-10-5, Seite 152 (siehe Karl Vischer-Merian, Henman Sevogel von Basel und sein Geschlecht, Verlag Benno Schwabe, Basel, 1880, Seiten 69 bis 71)

Eduard His, Basler Gelehrte des 19. Jahrhunderts, Verlag Benno Schwabe & Co, Basel, 1941, Seite 48

August Huber, Beiträge zur Geschichte der Metzgernzunft 1248-1903, Verlag Hermann Krüsi, Basel, 1903, Seiten 13, 14, 16, 28 bis 30, 32, 35 und 36

Paul Koelner, Beitrag "Die Metzgernzunft und das Metzgergewerbe im alten Basel", publiziert im Basler Jahrbuch 1938, herausgegeben von Ernst Jenny und Gustav Steiner, Verlag Helbing & Lichtenhahn, Basel, 1937, Seiten 72, 74 bis 78, 82, 83, 85, 95 bis 97, 99 und 101

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Walter Lüthi, Beitrag "Die nationalökonomischen Schriften Christoph Bernoullis", publiziert in der Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, Band 48, herausgegeben von der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft, Verlag der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft, Basel, 1949, Seite 187

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Robert Schiess, Die Zunft- und Gesellschafthäuser der Stadt Basel, herausgegeben vom Basler Heimatschutz, Verlag Schwabe & Co AG, Basel, 2001, ISBN 3-7965-1889-3, Seite 32

Gustav Schönberg, Finanzverhältnisse der Stadt Basel im XIV. und XV. Jahrhundert, Verlag der H.Laupp'schen Buchhandlung, Tübingen, 1879, Seiten 147 bis 149, 538 und 539

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Jakob Unger, Von den alten Scholen zum Schlachthof Basel, publiziert im Basler Jahrbuch 1949, herausgegeben von Ernst Jenny und Gustav Steiner, Verlag Helbing & Lichtenhahn, Basel, 1948, Seiten 76 bis 78

Karl Vischer-Merian, Henman Sevogel von Basel und sein Geschlecht, Verlag Benno Schwabe, Basel, 1880, Seiten 69 bis 71

Rudolf Wackernagel, Geschichte der Stadt Basel, Band 2/I, Verlag von Helbing & Lichtenhahn, Basel, 1911, Seite, 442 und 444

Rudolf Wackernagel, Geschichte der Stadt Basel, Band 3, Verlag von Helbing & Lichtenhahn, Basel, 1924, Seiten 71 und 464

Wilhelm Wackernagel, Die Schlacht bei St.Jacob in den Berichten der Zeitgenossen, Säkularschrift der Historischen Gesellschaft zu Basel, Schweighausersche Buchhandlung, Basel, 1844, Seite 15

Verordnung vom 19. Mai 1843, den öffentlichen Fleischverkauf in der Stadt und die Handhabung eines diessfallsigen Aufsicht betreffend

engel

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