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Die Zunft zu Brotbecken
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Als Bertold von Pfirt der Bischof von Basel den Brotbecken am 30.Januar 1256 schriftlich ihre traditionellen Rechte bestätigte, wurde damit auch belegt dass es die Zunft schon lange vor diesem feierlichen Akt gab. Laut dem Basler Lokalhistoriker Gustav Adolf Wanner könnte die Zunft der Becken sogar die älteste der Basler Zünfte sein. Sie hätte ihre Wurzeln in der Vereinigung der Brotbecken welche im Dienste des bischöflichen Haushalts arbeitete. Jene Berufsgenossen welche für das Brot der städtischen Bevölkerung besorgt waren, dürften sich mit der Zeit mit des Bischofs Becken zusammengetan haben, womit die nahe Bindung zum Bischöflichen Haushalt sich lockerte.

Dieses Gewerbe wurde damals im Auftrag des Bischofs vom sogenannten Vicedominus beaufsichtigt, der wiederum den Brotmeister unter sich hatte, welchem die Kontrolle im Detail unterstand. In den frühesten Tagen hatte der Brotmeister offenbar auch das Amt des Zunftmeisters der Brotbeckenzunft inne. Eine einzigartige Situation, war doch der Brotmeister auch mit einer gewissen obrigkeitlichen Machtfülle ausgestattet, die er zum Wohle seiner Zunft im Namen des Bischofs einsetzen konnte.


Der Handel auf dem Brotmarkt

Als 1265 die Beckenzunft vom Bischof ihren Zunftbrief erhielt gab es noch keine Bäckereiläden. Brot wurde auf einem eigenen Markt auf den Brotbänken verkauft, unter der Aufsicht des Brotmeisters. Ob jemand dort seine Ware anbieten durfte, entschied der Meister mit den Bäckern gemeinsam. Wer zugelassen wurde hatte einen Beitrag von 10 Schilling zu bezahlen. Die frühste Basler Ratbesatzung von 1357 nennt die Brotbeckenzunft an sechster Stelle der Rangordnung der Zünfte der Stadt. Zu jener Zeit sass schon ein Verteter der Brotbeckenzunft als Zunftratsherr im Rat, zu dem 1382 noch der von der Zunft selbst gewählte Zunftmeister hinzu kam.


Von den Feilbecken und den Hausfeurern

Der Berufsstand teilte sich in zwei Gruppen. Es gab jene der Hausfeuerer, die gegen Entgelt den Bürgern Brot buken. Im Haus des Kunden wurde der Teig gemacht, während das Backen in der eigenen Backstube, oft unter Aufsicht einer Vertrauensperson des Kunden, geschah. Die Arbeit der Hausfeurer war wenig einträglich und obrigkeitliche Vorschriften machten einen Ausbruch aus dem ärmlichen Stand kaum möglich. Die andere Gruppe waren die Feilbecken, deren Erzeugnisse an den zugelassenen Orten verkauft werden durften. Auch sie waren durch zahlreiche Anordnungen der Basler Obrigkeit in der Ausübung ihres Handwerks eingeschränkt, erfreuten sich aber eines besseren Einkommens als die Hausfeurer.

Eine Blütezeit erlebte das Gewerbe während des Konzils zu Basel
(1.), als zahlreiche Gäste und vermögende Gesandte in Basel weilten, die alle verköstigt werden mussten. Eine herausragende Gestalt in der Zunft jener Tage war Zunftmeister Hans Sperrer dem seine Arbeit ein Vermögen gebracht hatte. Er hinterliess der Nachwelt auch einen der aussagekräftigsten Berichte zur Schlacht bei St.Jakob 1444. Nach dem Konzil waren die glanzvollen Zeiten vorbei, sowohl für die Bäcker als auch für die Stadt.


Das Ende der Glanzzeiten

Der wirtschaftliche Niedergang kam einher mit weiteren einengenden Vorschriften für das Gewerbe. Der Rat Basels hatte dabei durchaus ehrbare Absichten, so etwa die Mehrung der städtischen Kornvorräte für Krisenzeiten oder die Versorgung der armen Bevölkerungsschicht mit preisgünstigem Brot. Den Bäckern aber, wurde mit diesen neuen Regelungen das Leben sauer gemacht, was zu einem starken Zusammenhalt in der Zunft führte, die sich gegen die obrigkeitlichen Eingriffe wehrte. Folglich war die Zunft zu Brotbecken lange nur für Berufsleuten des Gewerbes offen, im Unterschied zu anderen Zünften wo man sich schon mal einflussreichen Herren anderer Berufe öffnete und deren zunftbrüderliche Fürsprache an entsprechenden Stellen genoss.


Das Zunfthaus an der Freien Strasse

Das Zunfthaus der Brotbecken befand sich seit 1413 an der Freien Strasse. Damals wurde das Haus, welches bereits 1374 als "Hus ze Arguel" belegt ist, von Burkard und Claus Zibol erworben. Zuvor gab es wahrscheinlich bereits eine ältere Zunftstube beim Fischmarkt in der Nähe des damaligen Brotmarktes. Bereits um 1404 vernimmt man von einer eigenen Stube, ohne Angabe wo sich dieses Lokal befand. Das Haus an der Freien Strasse 26 wurde später "Zur goldenen Fahne" und ab 1510 auch "Zur roten Fahne" genannt.

Die finanziellen Möglichkeiten der Zunft erlaubten keine grossen Umbauten der Liegenschaft, wie sie etwa die benachbarten Zünfte zum Schlüssel oder zum Bären durchführen lassen konnten. Immerhin gab es 1618 eine Erneuerung der Fenster und der vorderen Stube. So war das Äussere des Zunfthauses über Jahrhunderte hinweg geprägt von Schlichtheit. Mehr als einmal schmiedete die Zunft Umbaupläne, denen aber die spärlichen Finanzen rasch ein Ende setzten.

Erst 1842 gab ein längst überfälliger Umbau dem Zunfthaus ein neues Gesicht. Der Architekt Jakob Heimlicher gestaltete dabei die Fassade im Stile des Klassizissmus während im Erdgeschoss Raum für einen Laden geschaffen wurde, wo zunächst ein Pastetenbeck seinem Handwerk nachging. Leider sollte dem neuen Zunfthaus nur ein kurzes Leben beschieden sein, es musste 1895 gegen Entschädigung an den Staat abgetreten werden, da es bei der Neugestaltung der Freien Strasse im Weg stand. Nach dem Abriss des Hauses 1897 entstand an seiner Stelle bis 1899, direkt neben der Goldenen Apotheke, das Hotel Central an der Freien Strasse 26.


Literatur:

Othmar Birkner/Hanspeter Rebsamen, Inventar der neueren Schweizer Architektur 1850-1920: Basel, 1986, Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte, Seite 154

Robert Schiess, Die Zunft-und Gesellschaftshäuser der Stadt Basel, 2001, Schwabe & Co AG, ISBN 3-7965-1889-3, Seiten 24 bis 25

E. Blum und Th. Nüesch, Basel Einst und Jetzt, Eine kulturhistorische Heimatkunde, 1913, Verlag Hermann Krüsi, Seite 73

Gustav Adolf Wanner, Zunftkraft und Zunftstolz, 1976, Birkhäuser Verlag, ISBN 3-7643-0856-7, Seiten 91 bis 98

Paul Koelner, Basler Zunftherrlichkeit, 1942, Birkhäuser Verlag, Seiten 138 bis 144

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