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Prostitution im alten Basel

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"Üppige Frauen", offene Luntzen und Dirnen

Die sittenstrenge urbane Gesellschaft des Mittelalters bot nur knapp einem Drittel der Bevölkerung die Chance zur Schliessung einer Ehe mit Gründung eines Hausstandes. Frauen mussten absolut jungfräulich vor der Ehe sein, wobei die meisten von ihnen nie einen Gatten bekamen. Soziale Ungerechtigkeit und Armut bestimmten oft den Weg ins Milieu.
In einer Stadt wie Basel, wo sich permanent auch Fremde wie Händler oder Studenten aufhielten, ergab sich stets das Bedürfnis nach Dienstleistungen spezieller Art. Von Junggesellen aller Schichten lebte das älteste Gewerbe der Welt, welches in Basel mit der Gründung eines Klosters ins Licht der lokalen Geschichte tritt.
Das um 1230 gegründete Kloster St.Maria Magdalena an der Steinen hatte sich der Aufgabe verschrieben, Dirnen zu bekehren und zu Nonnen zu machen. Daher rührt die Ordensbezeichnung "Reuerinnen", die auch auf das Basler Kloster überging. Von dieser Mission wandte man sich offenbar bald ab, denn nach 1251 wurden keine ehemaligen Prostituierten mehr ins Kloster aufgenommen.


Das Kloster der Reuerinnen an der Steinen, wo in den ersten Jahrzehnten ehemalige Dirnen aufgenommen wurden, damit sie zu einem gottgefälligen Leben fanden.

Schutz durch das Gesetz

Von "armen Dirnlyn" ist um 1293 die Rede, und 1406 liess der Rat festhalten, dass sich Dirnen gegenseitig als "böse Hure" beschimpfen dürften, aber dass die Bezeichnung "Diebin" eine strafbare Beleidigung sei. Hier wird deutlich, dass die Obrigkeit die Prostitution in geregelten Bahnen wissen wollte, und den Dirnen zu jener Zeit einen gewissen rechtlichen Schutz zukommen liess.
Anno 1417 hielt der Rat fest, dass die Zuhälter von der Arbeit ihrer Dirnen ganz gut lebten, sich ausgesuchte Kleidung leisten konnten und dass einige von ihnen gar zweihundert Gulden oder mehr besässen. Damit man nun diese Herren als solche erkenne, hätten sie sich binnen zwei Wochen allesamt bei Strafe besondere gelbe Kugelhüte anzuschaffen und zu tragen.
Mehr erfährt man im Umfeld des Konzils zu Basel. Damals sollte die Prostitution versteckt und konzentriert werden. Die Ratsrechnungen offenbaren 1432 den Kauf von "zwey Hüselin wo die hüpschen Frauen sitzen" auf der Lyss. Dort, sowie am Kohlenberg, an der Malzgasse und zu Spittelschüren sollten nunmehr die Dirnen, abseits braver Bürger, ihrem Gewerbe nachgehen.
Eröffnung von kontrollierten Bordellen

In Basel gab es wohl bereits zum Ende des 14.Jh ein Frauenhaus. Dieses wurde von der Stadt zur eigenen Weiterführung übernommen. Von den eigens zum Konzil eröffneten Bordellen wurden einige bald wieder geschlossen. Dafür sorgte die Eröffnung der Universität 1460 für neue Nachfrage, so dass neue Frauenhäuser eröffnet wurden.
Ein Gesetz legte 1482 fest, dass die Dirnen am Tag im Haus bleiben mussten. Erst nach Schlafenszeit durften sie nach Draussen um Freier zu treffen. Auch sollten die Frauen bei Strafe besondere Kleidung tragen, für die der Bordellbetreiber aufzukommen hatte. Dirnenmäntel durften nicht länger als eine Spanne unterhalb des Gürtels messen, damit man sie nicht für ehrbare Frauen hielt.


Auf der Lyss, wo im Vorfeld des Konzils zu Basel durch die Stadt Häuser erworben wurden, damit man sie als sogenannte Frauenhäuser nutzen konnte.

Harte Strafen

Von einer Konzentration der Prostitution im Bereich um St.Peter und St.Leonhard zeugen mehrere Berichte von Bestrafungen durch die Jahrhunderte. So wurde im August 1659 Barbara Laub wegen grosser Hurerei vor versammelter Kirchgemeinde zu St.Leonhard angeprangert und lebenslänglich aus der Stadt gejagt. Immer wieder vernimmt man von drakonischen Strafen.
Im März 1756 prangerte der Pfarrer zu St.Leonhard zwei Frauen, genannt Brunnerin und Scherberin, wegen schändlichen Hurenlebens an. Danach überführte man die beiden für den Rest ihres Lebens bei Wasser und Brot ins Zuchthaus, wo man ihre Füsse in Ketten legte und sie mit Kugeln beschwerte.
Ähnlich erging es vier Jahre später Meister Seiler, der mit Frau und Tochter zu St.Peter angeprangert wurde. Die Eltern hätten ihre Tochter zu Hurerei und zur Kuppelei genötigt. Dafür sperrte man alle drei auf Lebenszeit bei Wasser und Brot ins Zuchthaus. Auch eine indirekte Beteiligung konnte für Beteiligte harte Strafe nach sich ziehen.
Unterschiedliches Strafmass

Die Gattin des Lukas Dickenmann soll einer Dirne Obdach gewährt haben, vielleicht hat sie sich damit der Förderung unkontrollierter Prostitution schuldig gemacht. Sie wurde dazu verurteilt, zwei Tage lang unter Trommelschlag mit einem Schild durch die Stadt zu gehen, welches sie als "Schandkupplerin" brandmarkte. Danach schickte man sie für sechs Jahre ins Zuchtaus.
Aus dem Januar 1631 berichten die Annalen von einer anderen barbarischen Strafe. Im eiskalten Rhein sei nämlich zweimal eine Hure "getauft" worden. Man liess sie an einem Seil von der Brücke hinab in den Fluss, weil sie sich an vielen Ehemännern vergriffen habe. Danach musste sie die Stadt auf ewig verlassen. Das Käppelijoch auf der Brücke sah viele solche Bestrafungen.


Der Kohlenberg beim Barfüsserplatz. Hier hausten die Ausgestossenen wie der Henker oder die kloakenputzer. Auch die Prostitution hatte hier eines ihrer Zentren.

Zuweilen endeten solche Vorfälle auch glimpflich, so im April 1745. Damals wurde eine Dirne vor dem Rathaus ans Halseisen gestellt und gebrandmarkt. Sie habe drei uneheliche Kinder gehabt. Eines hätte sie vor dem Riehentor ausgesetzt und ein anderes gar verkauft. Entgegen der allgemeinen Erwartung wurde sie nicht hingerichtet sondern freigelassen, da sie ungenannte Protektion genossen habe.
Ein Thronfolger auf der Flucht

Es konnte durchaus geschehen, dass Dirnen unter ihren Kunden hohe Herren hatten, die um ihren Ruf besorgt sein mussten. Im Januar 1696 hat sich der marktgräfische Erbprinz mit der "losen Schandhur" Ursel und zwei anderen Dirnen am Leonhardsberg in peinlicher Lage ertappen lassen. Er verliess die Stadt in der Folge eiligst in verhängter Kutsche.
Von der Ansiedlung des horizontalen Gewerbes in den Kirchgemeinden St.Leonhard und St.Peter zeugt auch die Tatsache dass der als Gefängnis genutzte Spalenturm, ein altes Stadttor, eine spezielle Zelle aufwies die "das Hurenkämmerlein" genannt wurde. Dieses Gemach sei perfiderweise besonders ungesund für die Inhaftierten gewesen.
Eine andere Heimat hatte das Gewerbe an der Malzgasse, dicht an der Stadtmauer beim heutigen Aeschenplatz. Dort gab es ein von der Stadt genehmigtes Bordell welches ab 1495 belegbar von Hans Kien als sogenanntem "Frauenwirt" geführt wurde. Hier verlustigten sich Basler Bürger wie auch Gäste der Stadt bei den "hübschen Töchtern".
Als am 19.September 1526 ein Blitz in den nahe gelegenen Pulverturm der Stadtmauer einschlug, verwüstete die folgende Explosion nicht bloss einen Teil der Mauer, sie zerstörte auch das Bordell, was fromme Geistern sogleich als Eingriff der Hand Gottes wider die Sünde deuteten. Das Frauenhaus an der Malzgasse wurde danach nicht wieder eröffnet.


Die Malzgasse beim Aeschenplatz. Hier wo sich heute dieses Wohnhaus erhebt, stand bis zum Explosion eines Pulverturms 1526 eines der bekanntesten Bordelle Basels.

Von Frauenwirten und Frauenhäusern

Durch solche Frauenhäuser blieb die Prostitution für die Obrigkeit übersehbar. Um Kontrolle zu gewährleisten wurde etwa im Dezember 1619 vom Rat der Stadt beschlossen, dass die "unzüchtigen Weiber und offenen Luntzen", wie man Dirnen auch nannte, nicht mehr auf der Strasse und in Wirtshäusern auftreten dürften.
Die Frauenwirte wurden im 15.Jh von einem Dreierkollegium und dem Oberstknecht beaufsichtigt. Letzterem hatten sie jährliche Abgaben zu entrichten - einen Geldbetrag, einen Lebkuchen und ein paar Hosen. Die Dirnen genossen sogar den Schutz gesetzlicher Richtlinien, so durften ihnen die Frauenwirte ab 1387 nicht mehr als ein Drittel des erarbeiteten "Sündengelds" nehmen.
Auch oblag dem Frauenwirt die Aufsicht über Ruhe und Ordnung in seinem Bordell. Dazu hatte wohl der Wirt des Hauses "zur Lyss" jene Menagerie von Waffen in seiner Schlafkammer, die in einem Inventar erscheint. Nebst einer Hellebarde fanden sich da ein Schwert, ein Langmesser, eine Axt und drei Degen.
Ferner mussten die Wirte ihren Dirnen an Sonn- und Feiertagen den Kirchgang erlauben. Beim Tode der leichten Mädchen hatten ihre Frauenwirte darum besorgt zu sein, dass sie ein würdiges Begräbnis erhielten und dass für sie in den Kirchen Totenmessen gestiftet wurden. Allerdings kamen nicht alle Zuhälter ihren Pflichten nach.
Zutode geprügelt

Von einem besonders tragischen Dirnenschicksal wird im November 1468 berichtet. Damals sei die Dirne Adelheid von Zürich ums Leben gekommen - aus nichtigem Anlass zutode geprügelt vom Frauenwirt Hans Wolf und dessen Ehefrau. Die Obrigkeit ahndete diesen Mord unerbittlich mit der Todesstrafe. Wolf wurde gerädert, seine Frau lebendig begraben.
Einmal in der Prostitution war es fast unmöglich wieder aus dem Milieu herauszukommen. Ein Fall ist jedoch aus dem Jahr 1474 bekannt. Sieben Dirnen wandten sich an die Stadt mit dem Anliegen ihren Broterwerb aufzugeben und einen gottgefälligen Lebenswandel zu führen. Allerdings hatten die Damen erhebliche Schulden bei ihrem Frauenwirt, was dem Gesuch eine eigenen Note gibt.
Die Gnädigen Herren liessen Gnade walten und ebneten den sieben Frauen den Weg aus der Prostitution. Jedoch wurde ihnen angedroht, dass sie ein Rückfall in ihr altes Gewerbe harte Folgen haben würde. In diesem Falle könnte der Frauenwirt rechtlichen Anspruch auf die ausstehenden Schulden erheben, die immerhin 300 Gulden und diverse Kleidung betrugen.
Schwere Zeiten nach der Reformation

Die Stadt bediente sich der Dirnen in Kriegszeiten in besonderer Weise. Wenn Basel Truppen ins Feld sandte, wurden diese oft von den leichten Mädchen begleitet. Wie bei der militärische Mannschaft gab es auch hier ein Kontingent an solchen Frauen, die aufgeboten wurden um mit den Truppen zu ziehen. Die Stadt uniformierte die Dirnen sogar in Kleidung in den Farben der Stadt.
Die Reformation brachte Veränderungen auf politischer Ebene und strengere moralische Werte. Das alte System der staatlich beaufsichtigten Prostitution verschwand in der Folge allmählich. Bis zum Ende des 16.Jh gab es keine Frauenhäuser mehr. Der Anlass zur Schliessung eines der grossen Frauenhäuser war vermutlich 1534 der Mord an einer Frauenwirtin.
Die Prostitution in Basel existierte weiter im Zwielicht der Grauzonen. Trotz Verbote lebte das Gewerbe auch im 19.Jh fort. Dirnen empfingen ihre Freier wenn dies möglich war in Zimmern wo sie in Untermiete wohnten. Die Vermieter liefen dabei Gefahr wegen Kuppelei vor Gericht zu landen. Wurde das Treiben ruchbar in der Nachbarschaft, musste die Dirne ihr Domizil wechseln.
Im 19.Jahrhundert

Dirnen die nicht die Möglichkeit hatten in gemieteten Zimmern ihr Gewerbe zu betreiben, mussten sich vorsichtig auf den Strassen anbieten. Oft suchten sie mit ihren Freiern Pärke oder Plätze ausserhalb der Tore auf. Vor dem Riehentor und dem St.Alban-Tor gab es Sitzbänke, die regelmässig von Dirnen und Freiern genutzt wurden.
Das Polizeistrafgesetz von 1872 hielt unter Paragraph 54 fest, dass Frauen die sich gewerbemässig prostituierten aus dem Kanton abgeschoben oder drei Tage eingesperrt werden konnten. Das machte es gefährlich auf offener Strasse Freier zu treffen. Kunden der gehobenen Schicht hatten die Möglichkeit die Liebesdienste von Dirnen in Droschken zu beanspruchen.
Brieflich konnten die Dirnen bestellt werden. In den Droschken auf den Standplätzen erwarteten sie die Herren bereits. Danach ging es durch die Stadttore hinaus auf einsame Strassen, wo Halt gemacht wurde um den Akt zu vollziehen. Die Kutscher verdienten sich dabei ein kleines Zubrot, was sie ebenfalls zuweilen als Kuppler vor Gericht brachte.
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Literatur:
Gustav Adolf Wanner, Häuser Menschen Schicksale, Band 1, 1985, Buchverlag Basler Zeitung, ISBN 3-85815-126-2, Seiten 50 bis 51
Eugen A.Meier, Basler Almanach Band 1, 1988, Buchverlag Basler Zeitung, ISBN 3-85815-175-0,Seiten 28, 38, 42, 108, 110, 134, 157, 161, 164 und 168
Eugen A.Meier, Basler Almanach Band 2, 1989, Buchverlag Basler Zeitung, ISBN 3-85815-198-X, Seiten 88, 199, 208, 264 und 265
Eugen A.Meier, Basel Einst und Jetzt, 3.Auflage 1995, Buchverlag Basler Zeitung, Seiten 172 bis 173
Franziska Lauper, Versteckte Wege der Prostitution in "Quergängerin", 1991, Basler AZ Verlag, ISBN 3-909119-00-X, Seiten 41 bis 45
Emil A.Erdin, Das Kloster der Reuerinnen Sancta Maria Magdalena an den Steinen zu Basel, 1956, Paulusdruckerei, Seiten 4 bis 5
Franz Irsigler/Arnold Lassotta, Bettler und Gaukler - Dirnen und Henker, 5.Auflage 1993, Deutscher Taschenbuchverlag, ISBN 3-423-300075-2
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