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Prostitution im Basel des 14. bis 16. Jahrhunderts
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Europas Gesellschaft unterlag im Mittelalter in Fragen der Sexualität strengen Regeln. Die Kirche brandmarkte den Sexualakt als sündhaft. Erlaubt war er, zur Fortpflanzung und unter Ausschluss vergnüglicher Empfindungen, nur innerhalb der Ehe. Den Männern in zünftigen Gewerben gestatteten indes Zunftordnungen das Heiraten oft erst nachdem sie lange Lehr- und Gesellenjahren hinter sich gebracht hatten. Theoretisch war Sexualität so weit weg wie die dunkle Seite des Mondes.

Dass dieser Umgang mit Sexualität realitätsfern war, ist keine Erkenntnis unserer Tage. Schon seinerzeit wich die Realität von den Idealen der Enthaltsamkeit ab. In den menschlichen Lücken dieses mittelalterlichen moralischen Korsetts fand die Prostitution ihren Platz. Schon der Kirchenvater Aurelius Augustinus (354-430) hatte in der Spätantike die regulierende Funktion käuflichen Geschlechtsverkehrs in einer sittenstrengen Gesellschaft erkannt und ihn als unvermeidbar akzeptiert.

Das Kloster der Reuerinnen in den Steinen

Der Weg in die Prostitution führte für Frauen oft über soziale Ungerechtigkeiten und Armut. Der Geistliche Rudolf von Worms sah sich im 13. Jahrhundert mit dem Schicksal der Strassendirnen konfrontiert. Er war Kanoniker zu St.Mauritius in Hildesheim. In Worms und weiteren Städten versuchte er Dirnen mit Predigten von der Prostitution wegzubringen. Den Ausschlag für diese Mission habe eine Begegnung mit aufdringlichen Huren gegeben. Er habe ihnen mit einem Stock gedroht.

Die Frauen klagten ihm ihre Not und versicherte, dass sie nicht aus Bosheit sondern aus Not diesem Broterwerb nachgingen. Gäbe er ihnen Obdach und Nahrung, dann wären sie gerne bereit sich nicht länger als Prostituierte zu verdingen.
[1] Er war nicht der erste Geistliche der sich dieser Thematik annahm. Bereits der Gründer des Ordens der Prediger, der heilige Dominikus (eigentlich Domingo de Guzmán, ca 1170-1221), hatte 1215 ein Reuerinnenkloster gegründet.

In diesem bald wieder aufgelösten Frauenkonvent sollten bekehrte Dirnen unter der Aufsicht der Dominikaner ein gottgefälliges Leben führen. Diesem Gedanken folgend, gründete Rudolf den Orden der Magdalenerinnen, der im Juni 1227 den Segen von Papst Gregor IX. (ca 1167-1241) erhielt.
[2] Die Patronin des Ordens war die heilige Maria Magdalena, die bekehrte Sünderin aus dem neuen Testament. Kurze Zeit später wurde in Basel ein Kloster dieses Ordens gegründet.



Das um 1230 vom Orden der Magdalenerinnen zur Aufnahme ehemaliger Dirnen eröffnete Kloster St.Maria Magdalena in den Steinen auf einer Ansicht des 17. Jahrhunderts (A = Elisabethen B = Steinenkloster)

Bereits vor dessen kanonischer Errichtung durch den Papst gründete der Orden Niederlassungen. Der Gründung in Worms 1224 folgte jene in Strassburg 1225. Die Anfänge des Basler Konvents liegen im Dunkeln. Die erste urkundliche Nennung des Klosters der Reuerinnen in den Steinen geht auf eine Urkunde von 1230 zurück.
[3] Dirnen gab es in Basel gewiss schon lange. Aber mit diesem Kloster wird die Verbreitung der Prostitution in der Region konkret greifbar.

Erste Hinweise auf Bordelle in Basel

Ein Kloster zur Aufnahme von Prostituierten ist nur dort sinnvoll wo es Frauen dieses Gewerbes in gewissem Umfang gibt. Basel muss ein lohnendes Terrain für eine derartige Mission gewesen sein. Einen weiteren indirekten Hinweis auf Prostitution liefert eine Urkunde vom 4. Juli 1293. Sie endet mit einer Zeugenliste in der unter anderen "erber" (ehrbaren) Leuten auch Burckhart, der Frauenwirt von Aesch auftritt.
[4] Frauenwirte führten Bordelle, sogenannte Frauenhäuser.

Auch wenn nicht zu erörtern ist wo Burckhart von Aeschs Bordell lag, so ist sein Name unter der genannten Urkunde ein Beleg für die Existenz einer solchen Einrichtung. Zugleich muss er ein gewisses Ansehen genossen haben, wofür seine Auflistung unter ehrbaren Leuten spricht. Die Leitung eines Bordells war im mittelalterlichen Basel durchaus nicht reine Männersache. In Häusern in denen "fahrende Töchter" und "hübsche Frauen" anzutreffen waren, gab es auch Frauenwirtinnen.

Eine dieser Wirtinnen erscheint 1388 namentlich in einer Verfügung. Diese besagte wörtlich dass "Elschin in ihrem huse, under St.Oswaldscapelle gelegen, nit me mit offen töchtern hushäblich sin soll, sündlich leben do zu tribende".
[5] Diese Passage liefert neben dem Namen der Frauenwirtin Elschin auch den Standort ihres Bordells unter der St.Oswaldkapelle. Die Kapelle lag damals in der Stützmauer des Kirchhofs von St.Leonhard, in der nördlichen Hälfte des Lohnhofgässleins.



Das Lohnhofgässlein wo um 1388 das Bordell der Frauenwirtin Elschin lag. Die Oswaldkapelle befand sich in der Stützmauer des Kirchhofs. Sie verschwand im 16. Jahrhundert und ist auf dieser Ansicht um 1640 nicht mehr zu sehen.

Basler Frauenhäuser

Ungefähr dort wo man heute vom Leonhardsberg in das Lohnhofgässlein einbiegt, war das Freudenhaus der Frauenwirtin Elschin zu finden. Offenbar wünschte man 1388 nicht, dass sie dort mit ihren "offen töchtern" (offen im Sinne von öffentlich, also jedermann zur Verfügung stehend) ihren Sitz hatte. Die Weisung zeigt die Bestrebungen, die als Stätten der Sünde empfundenen Frauenhäuser am Rand der Stadt zu halten. Ein Ratserlass vom August 1457 behandelt diese Praxis explizit:

"...und die üppigen frouwen, so by erbern lueten in der statt sitzent, soll man heissen ziehen an die ende da solich frouwen hin gehoerent..." (...und die üppigen Frauen, sofern sie ihren Sitz unter den ehrbaren Leuten in der Stadt haben, soll man anweisen an die Enden der Stadt zu ziehen, wo solche Frauen hingehören...)
[6]

Dies zeigt deutlich, dass man die Prostitutierten nicht in der Stadt unter den "ehrbaren" Leuten dulden mochte. Man verbannte sie, wie den Henker und die Totengräber, an den Stadtrand, also in die Vorstädte. Einige Frauenhäuser sind überliefert. Ein Erlass von 1480 nennt zur Verweisung der Prostituierten als Sitze ihres Gewerbes den Kohlenberg, zur Lyss, die Malzgasse und gegen die Spittelschüren.
[7] Zu einigen Standorten lassen sich folgende Frauenhäuser nachweisen.

Das Frauenhaus auf dem Kohlenberg

Bereits für das Jahr 1394 ist eine Eckliegenschaft als "orthus uf dem Kolenberg da die ofnen frouwen in sind" erwähnt.
[8] Dieses Eckhaus ist vermutlich identisch mit dem 1862 noch existierenden Haus Kohlenberggasse 2. Dafür spricht ein Dokument von 1419 aus dem Gerichtsarchiv, welches die Lokalisierung "an dem Orte" nennt, also an der Ecke. [9] Für dieses Haus mit dem Namen "Zum Ref" entrichtete 1425 gemäss Spital-Zinsbuch Frauenwirt Cunrat Brotbeck den Zinspfennig. [10]

Die Liegenschaft wurde 1453 vom Totengräber Claus Lüpolt an eine Rechbergerin genannte Frau verkauft.
[11] Sie ist wohl die selbe Person die im Steuerverzeichnis für 1454 als "die Rechbergerin" auf dem Kohlenberg erscheint. Mit einem steuerbaren Vermögen zwischen 0 und 10 Gulden zählte sie zu jenen zunftlosen Leuten die wenig besassen. [12] Beim Verkauf des Hauses im August 1458 wird Elisin Rechbergin als Frauenwirtin erwähnt. Käufer ist der Frauenwirt Peter Memminger. [13]

Rudolf Wackernagel (1855-1925) zählte 1916 weitere Frauen auf der Steuerliste 1454 zu den "Weibern" des Frauenhauses.
[14] Auf dem Kohlenberg erscheinen neben der Rechbergerin und ihrer Hausfrau Ennelin auffallend viele zunftlose schlecht bemittelte Frauen (die Hälfte aus der Fremde): Ennelin Metzgers, Hellwig, Gredlin von Solotern, Margreth Peigerin, Ennelin von Ulm, Kathrin von Heidelberg, Dilige von Thann und Adelheid Strübin. Ob sie effektiv Dirnen waren ist Spekulation. [15]



Die Eckliegenschaft im Bereich der heutigen Hausnummer Kohlenberggasse 2 auf einem Stich des 17. Jahrhunderts. An dieser Stelle, in der Nachbarschaft des Henkers, ist bereits für 1394 ein Frauenhaus belegbar.

Die offenbar schon im 14. Jahrhundert als Frauenhaus bezeichnete Liegenschaft befand sich demnach im 15. Jahrhundert in der Hand von namentlich bekannten Frauenwirten/innen. Nach dem Verkauf an Peter Memminger geriet das Haus wegen unbezahlter Zinsen in Schwierigkeiten und wurde 1460/1470 mit Pfändung belegt.
[16] Die weiterhin herausragende Stellung des Hauses demonstriert der genannte Erlass von 1480, wo der Standort Kohlenberg an erster Stelle der Aufzählung in Erscheinung tritt.

Auf der Lyss I - die Frauenhäuser von 1432

Das Konzil zu Basel (1431-1449) brachte einen steten Besucherstrom in die Rheinstadt. Damit erweiterte sich automatisch der Markt für alle Arten von Dienstleistungen. Auch für die Prostitution erlebte einen Aufschwung und die Stadt wurde attraktiv für Dirnen. Vertreter des Konzils beklagten sich bei der Stadt über die ungeordneten Verhältnisse im Dirnenwesen. Es wurde von Basel gefordert dass man den Mißständen ein Ende bereite.
[17] Der Rat erwarb daher Liegenschaften.

Zum Preis von 160 Gulden kaufte er am 12. November 1432 in der Spalenvorstadt vom Basler Bürger Claus zu Freudenau, so wie seiner Gattin Anges und deren Tochter Elsi Liespergin, Haus und Hofstatt. Der Standort wird angegeben mit "by Bösingers Thrun an der Rinkmure".
[18] In den Ausgabelisten Basels wird der Kauf der Liegenschaft "da die hüpschen fröwen in sitzen sollent" ebenfalls aufgeführt. Irritierenderweise ist aber dabei die Rede von zwei erworbenen Häuslein. [19]

Dies widerspricht der Schultheissenurkunde vom 12. November, wo für den selben Betrag von 160 Gulden nur der Kauf eines Hauses und nicht deren zwei aufgeführt wird. Eventuell definiert der Eintrag in der Ausgabenliste einen Anbau als zweites Haus, oder es liegt ein Irrtum vor. Da die Schultheissenurkunde sehr detailliert ist, wiegt ihre Aussage schwerer. In der Ausgabenliste könnte der Kauf mit einer gleichzeitigen Erwerbung in der Nachbarschaft durcheinander geraten sein.

In der selben Ausgabenliste, einen Posten zuvor, erscheint der Kauf eines Hauses das bei Rintschuchs Turm lag zum Preis von 144 Gulden, ebenfalls mit dem Zusatz "da die hüpschen frowen in sitzen sollent".
[20] Verkäufer dieser Liegenschaft war Clausen (auch Clewin) Hötzli der Weinmann. Sein Haus lag direkt neben jenem von Claus und Agnes zu Freudenau. [21] Der Rat Basels erwarb also die beiden Liegenschaften 1432 um sie fortan als Frauenhäuser zu nutzen.

Das Historische Grundbuch lokalisiert die Häuser am Leonhardsgraben im Bereich wo heute der Strassenzug "Auf der Lyss" (seit 1862 Seitenzweig Leonhardsgraben) die Verbindung zum Schützengraben bildet. Unergiebig sind die historischen Ortsangaben bei Bösingers Turm und bei Rintschuchs Turm. Bis heute ist unklar wo sich diese Türme im äusseren Mauerring befanden. Ein Hinweis gibt eine Urkunde von 1391, anlässlich der Übernahme des einen Hauses durch das Ehepaar Zu Freudenau.

Das Dokument hält fest, dass die Liegenschaft "... so gelegen ist in der Vorstat ze Spalen ze Basel nider Egloffs Thor an der Ringmure...".
[22] Das Eglolfstor war benannt nach einem im 13. Jahrhundert beim Tor wohnhaften Zunftmeister der Gärtner. [23] Es befand sich auf Höhe der heutigen Liegenschaft Steinengraben 1. Die Frauenhäuser lagen gemäss Historischem Grundbuch im Bereich der Liegenschaft Leonhardsgraben 18 (im 20. Jahrhundert abgerissen, heute Areal Auf der Lyss 16).



Ehemalige Frauenhäuser auf der Lyss (B) beim einstigen Eglolfstor (A) im 17. Jahrhundert. Rechts (1) das 1459 im Haus zur Axt eingerichtete frühere Frauenhaus, heute auf der Lyss 20. Links (2) das aus zwei 1432 von der Stadt gekauften Häusern entstandene einstige Bordell.

Auf der Lyss II - das Frauenhaus von 1459

Nach dem Ende des Konzils 1449 erlebte Basel einen wirtschaftlichen Einbruch. Dem ausbleibenden Besucherstrom sollte unter anderem die Gründung der Universität 1460 entgegewirken. Ein Indiz für die Erwartungen die in die neue Hochschule gesetzt wurden könnte der Erwerb einer Liegenschaft in der Spalenvorstadt sein. Im Jahr 1459 erwarb der Rat vom Meister der Elenden Herberge Andres Wiler und seiner Gattin Ennelin für 60 Gulden das Haus "Zuo der Zymmerax".

Die Kaufsurkunde gibt den Standort dieses Hauses folgendermassen an: "...so gelegen ist zuo Basel in der vorstatt an den Spalen by dem brunnen uff dem graben gegen Eglolfsthurm...".
[24] Unter dem Graben ist hier der Leonhardsgraben zu verstehen. Beim Brunnen könnte es sich um jenen "Brun by der lyss" handeln, der im 15. Jahrhundert von Brunnmeister Hans Zschan (gestorben 1525) genannt wird. [25] Der Eglolfsturm ist das mittlerweile zugemauerte Tor.

In den Verzeichnissen der Stadtausgaben wird derselbe Kauf wie folgt festgehalten "Item Andresen Wiler LXX lb umb das frowenhuse zu der Axen".
[26] Das Haus wird damit direkt als Frauenhaus angesprochen. Es entspricht gemäss Historischem Grundbuch der Liegenschaft Leonhardsgraben 20 (heute Auf der Lyss 20). Diese befand sich gegenüber den 1432 eingerichteten Frauenhäusern. Ob das Haus zur Axt Ergänzung oder Nachfolgerin der alten Frauenhäuser was ist schwer zu sagen.

Frauenwirte und Dirnen auf der Lyss

Es liegt nahe zu vermuten, dass die Einrichtung eines neuen Bordells durch den Rat im Hinblick auf die baldige Eröffnung der Universität geschah. 1463/64 erscheint die in folgenden Zeiten immer wieder verwendete Bezeichnung "zer Luse", die aber eher eine Adressangabe und weniger ein Hausname war. Das zeigt sich in Aufzeichnungen des Zinsamt-Corpus, wo für das Jahr 1489 zu lesen ist: "...das hus zu der Ax git 12 Guldin ist von dem virt zu Lus".
[27]

Dies lässt den Schluss zu, dass die Verhältnisse damals so verstanden wurden, das der Frauenwirt auf der Lyss das dortige Frauenhaus zur Axt führte. In den überlieferten Nachrichten zum Bordell stösst man immer wieder auf Hinweise zur Zahl der dort beschäftigten Prostituierten. Für 1471/72 sind auf der Lyss ein Frauenwirt und eine Frauenwirtin sowie acht Dirnen nachweisbar.
[28] Ein Steuerverzeichnis von 1470 nennt hier einen "Hensli der frowenwirt". [29]

Dabei dürfte es sich um den 1471/72 belegten Frauenwirt Henslin Winkler handeln, der mit seiner Gattin offenbar das Frauenhaus führte. Er stand mit einem Vermögen von 200 Gulden auf solidem Boden. Weniger gut standen 1474 sieben seiner Dirnen da. Diese waren schwer bei ihm verschuldet. Es ging dabei um den stattlichen Betrag von 300 Gulden und diverse Kleidung. In ihrer grossen Not wandten sich die Frauen an die Obrigkeit der Stadt mit einem besonderen Anliegen.

Sie äusserten den Wunsch zu einem gottgefälligen Leben zurückzukehren. Dem Ansinnen der sieben Dirnen wurde Gehör geschenkt. Man ebente ihnen den Weg zum Ausstieg aus der Prostitution, was offenbar mit einem Erlass ihrer Schulden verbunden war. Der Frauenwirt konnte den rechtlichen Anspruch auf die Schulden erst erheben, wenn die Frauen wieder als Dirnen aktiv würden.
[30] Den Verlust hatte damit Henslin Winkler zu tragen, und sein Personal war er auch los.

Der selbe Fall wurde auch von Lokalhistoriker Eugen A. Meier (1933-2004) im Gerichtsarchiv entdeckt und 1983 in einem seiner Bücher publiziert. Dabei ist die Rede von sieben Dirnen des "offenen Huses zur Lyss uff dem Kohlenberg" (offenbar Irrtum bei der Lokalisierung). Die Frauen hätten in der Karwoche nach einer Predigt beschlossen aus der Prostitution auszusteigen. Hans Winkler sollte ihnen "ihr bestes Gewand, Rock, Tüchlin, Hemdlin und was anderes darzue gehört" aushändigen.
[31]

Mit Hans Pürli tritt 1479 ein weiterer Frauenwirt auf der Lyss namentlich in Erscheinung.
[32] Die Verzeichnisse zur Reichssteuer von 1497 geben weiteren Aufschluss zum Frauenhaus zur Lyss. Diese Steuer betrug 1 Schilling für jede Person über 15 Jahren. Das Frauenhaus auf der Lyss zahlte neun Schilling. Abzüglich des Frauenwirts und einer eventuellen Gattin verbliebe ein Bestand von sieben Prostituierten die zu diesem Zeitpunkt im Frauenhaus auf der Lyss beschäftigt waren. [33]



Die historische Liegenschaft Auf der Lyss 20 im Jahr 2011. Als Haus zur "Zymmerax" wurde es 1459 vom Rat Basels gekauft um darin ein Frauenhaus einzurichten, wohl im Hinblick auf die baldige Gründung der Universität.

Ab 1500 ist der aus Heidelberg stammende Frauenwirt Hans Beck mit seiner Frau Otilia für das Frauenhaus auf der Lyss belegt.
[34] Um 1530 scheint das Bordell auf der Lyss das einzig nennenswerte Frauenhaus zu sein. Christian Wurstisen (1544-1588) berichtet in seiner Basler Chronik dass viel gegen diesen "Schandtfleck dem Evangelio" gepredigt worden sei. Auch wäre eine "Metzenwirtin" (Metze = Prostituierte) jämmerlich erstochen worden. 1534 habe man daher das Frauenhaus geschlossen. [35]

Als der Basler Stadtarzt Felix Platter (1536-1614) seine Stadtbeschreibung und seinen Pestbericht 1610/11 niederschrieb, erscheint darin auch die heutige Liegenschaft Leonhardsgraben 20 als "Das alt Frauwenhaus", beziehungsweise als "gewesen frauwen haus".
[36] Die vorliegenden Fakten gestatten den vorsichtigen Schluss, dass das Frauenhaus von 1459 das gegenüberliegende Frauenhaus von 1432 abgelöste und nach der Reformation seinerseits geschlossen wurde.

Das Frauenhaus an der Malzgasse

Ein weiteres Frauenhaus lag an der heutigen Adresse Malzgasse 23. Unterlagen zu den Zinseinnahmen der Barfüsser sprechen für 1473 von einem Haus in der Malzgasse das ein Frauenhaus geworden sei.
[37] Einige Jahre später trat eine Frauenwirtin an der Malzgasse in Erscheinung, als man der versickerten Basler Beute der Burgunderkriege nachspürte. Die Wirtin gestand in diesem Zusammenhang, Beutestücke von Kunden erworben oder in Zahlung genommen zu haben. [38]

Die namentlich nicht näher genannte Frau ist wahrscheinlich identisch mit jener Person die in einem Steuerverzeichnis von 1475 als "in der maltzgassen die froewenwirttin" auftaucht. Für sie ist ein Vermögen von 200 Gulden verzeichnet, was auf bescheidenen Wohlstand schliessen lässt.
[39] Für das Jahr 1477 ist als Novum die Rede von einem (leider auch nicht namentlich genannten) Frauenwirt in diesem Haus. [40] Eventuell ein Nachfolger der angesprochenen Wirtin.

Im Jahr 1490 wird in den Aufzeichnungen zu den Spital-Einnahmen Hanns Holtzer als erster Frauenwirt an der Malzgasse mit Namen genannt.
[41] Ab 1493 tritt als sein Nachfolger Hans Kien (auch Küm) allmählich ablösend in Erscheinung. [42] Bei der Erhebung der bereits genannten Reichssteuer von 1497 zahlte er sieben Gulden, was auf eine Belegschaft von etwa fünf Dirnen im Frauenhaus an der Malzgasse schliessen lässt. [43] Mehr zu Kien erfährt man aus seinem Testament von 1510.

Hans Kien war verheiratet mit Margaretha Bautz aus Schwyz. Das Testament der Eheleute aus dem Jahre 1510 spricht Margaretha als Frauenwirtin an.
[44] Das Ehepaar verschwindet danach aus dem Licht der Urkunden und neun Jahre später scheint die Liegenschaft nicht mehr als Frauenhaus genutzt zu werden. Eine Schultheissenurkunde vom Januar 1519 hält fest, dass die Liegenschaft (erstmals mit Namen "Zum Sturm" erwähnt) von zwei Rebleuten an die Stadt verkauft wird.

Die vom Rat erworbene Liegenschaft wird in der Urkunde als "...ein fryig Wirzhus gewesen ist..." bezeichnet, also als früheres Bordell.
[45] Wieso es nicht länger als Frauenhaus genutzt wurde bleibt unklar. Licht in die Dunkelheit bringt eine Urkunde von 1521, die das einstige Frauenhaus als eines von zwei baufälligen Häusern an der Malzgasse bezeichnet, die zu nichts mehr zu gebrauchen seien. Daher verkaufte das Kloster St.Urban seine Rechte an den Liegenschaften an Basel. [46]

Entweder waren die baulichen Mängel am Haus Zum Sturm nicht so dramatisch wie 1521 geschildert, oder der Rat hat eine Bruchbude sanieren lassen um sie erneut zum Bordell zu machen. Offenkundig scheint der Kauf des Hauses durch die Stadt die Wiedereröffnung des Frauenhauses zum Ziel gehabt zu haben. Jedenfalls erscheint 1523 Hans Küng der Frauenwirt, der von seinem Haus zum Sturm 8 Schilling Zinspfennig löhnte.
[47] Das Frauenhaus an der Malzgasse war wieder im Geschäft.

Dramatisch kam das Ende des Frauenhauses. Im Schneiderturm des äusseren Mauerrings war Schwarzpulver gelagert. Ein Blitz schlug am 19. September 1526 in den Turm ein und verursachte eine gewaltige Explosion. Trümmer des Turms trafen das Frauenhaus dahinter. Der Humanist Erasmus von Rotterdam (ca 1469-1536) sah die Explosionswolke und erfuhr von einem Wundarzt, dass im "Töcher-Collegium" eine Frau tot, eine zweite im Sterben und eine dritte hoffnungslos darniederlägen.

Die Katastrophe habe zwölf Menschenleben gefordert. Unter ihnen waren mehrere Prostituierte des Frauenhauses an der Malzgasse.
[48] Erasmus von Rotterdam erkannte sehr schnell dass Schlamperei bei der Pulverlagerung Schuld am verheerenden Ausmass der Detonation waren. Religiöse Eiferer deuteten dieses Unglück hingegen als den Zorn Gottes, der sich gegen das Frauenhaus gerichtet habe. Das schwer beschädigte Frauenhaus wurde nicht wieder eröffnet.



Die Nachfolgeliegenschaft des Frauenhauses an der Malzgasse 23 (B). Auf dem Stich aus dem 17. Jahrhundert erkennt man auch den wieder aufgebauten Turm der Stadtmauer (A), dessen Pulverlager 1526 explodierte und das Frauenhaus zerstörte wobei mehrere Dirnen umkamen.

Aus dem Leben der Basler Prostituierten im Mittelalter

Dirnen lebten am Rand der Gesellschaft; ähnlich wie etwa die Totengräber. Beide Gewerbe erfüllten wichtige Funktionen die vorhandenen Bedürfnissen entsprachen. Zugleich duldete man ihre Vertreter lediglich, wünschte sie aber wie bereits angesprochen nicht inmitten der Gesellschaft. In dieses Schema passt auch die gezielte Konzentration der Dirnen in Frauenhäuser, und die Abdrängung dieser Häuser in die Vorstädte. Doch die Prostituierten hatten auch verbriefte Rechte.

Aus dem Jahr 1384 ist schriftlich belegt dass Frauenwirtinnen von den Dirnen lediglich den dritten Pfennig nehmen durften. Das hiess, dass man den Prostituierten nicht mehr als ein Drittel ihres Lohnes fordern durfte. Wer gegen diese Auflage verstiess, dem war angedroht dass er ohne Gande ein Jahr vor den Kreuzen zu leisten hatte; also ein Jahr lang vor die Kreuzsteine vor den Stadtmauern verbannt wurde.
[49] 25 Jahre später wurde die gesetzliche Vorschrift wiederholt.

Zusätzlich wurde 1409 definiert, dass es Frauenwirtinnen verboten war auf anderen Wegen aus ihren Dirnen zusätzlichen Profit zu schlagen. Beispielsweise war es untersagt, Kleider mit Gewinn an sie weiterzuverkaufen.
[50] Die gesetzlichen Erlassen sprechen in beiden Fällen von Frauenwirtinnen. Dies lässt vermuten, dass für den direkten Umgang mit den Dirnen die Wirtinnen und Gattinen der Wirte zuständig waren. Offenbar war es auch üblich, Kleider über die Wirtinnen zu erwerben.

Dieser Umstand spricht dafür dass die Frauenwirtinnen für die Dirnen wenigstens in gewissen Bereichen eine wichtige Verbindung zur städtischen Gesellschaft waren, von der die Basler Huren ferngehalten werden sollten. Während des Tages war Dirnen im 15. Jahrhundert geboten in den Frauenhäusern zu bleiben. Erst abends "nach bettenzit" durften sie auf die Strasse kommen, wenn sie irgendwohin in der Stadt bestellt worden waren.
[51] Ihr Leben fand stark eingeschränkt statt.

Ausgrenzung durch besondere Kleidung

Diese Ausgrenzung wurde verschärft durch eine spezielle Kleiderordnung für Prostituierte. Im Jahr 1482 wurde festgelegt, dass alle in Basel bekannten Dirnen speziell kurze Mäntel tragen sollen. Der Dirnenmantel durfte nicht länger als eine Spanne unterhalb des Gürtels reichen. Trug eine Prostituierte einen längeren Mantel, war der Stadtknecht angehalten ihr diesen abzunehmen und zu beschlagnahmen.
[52] Mit dieser Massnahme waren Dirnen optisch deutlich gekennzeichnet.

Indes waren nicht nur die Prostituierten an ihrer Kleidung kenntlich. Im Jahr 1417 störte sich die Obrigkeit daran dass die "verruocht riffian" (Zuhälter) sich an den Dirnen, die sich um des Einkommens Willen mit schweren Sünden beluden, bereicherten. Das Geld welches sie den "armen varenden toechtern" abnahmen, hätten sie benutzt um selbst teuer zu essen, zu trinken und sich auserlesen zu kleiden. Einige von ihnen hätten ein Vermögen von 200 Gulden oder mehr.

Die Frauenwirte könnten wegen ihrer Vermögen vornehm auftreten. Niemand könne äusserlich erkennen was für Leute sie wirklich seien. Der Rat beschloss daher, dass innerhalb von zwei Wochen jeder diese Herren einen gelben Kugelhut mit drei aufgenähten Spielwürfeln zu tragen hätten. Wer sich dem widersetzte, sollte der Stadt verwiesen werden.
[53] Die Kennzeichnung von Randgruppen über verordnete Kleidung war im Mittelalter üblich, wie auch das Beispiel der Juden belegt.

Illustrierend sei der im Steuerverzeichnis für das Jahr 1454 erwähnte Frauenwirt Chuenrat in der Neuen Vorstadt (Hebelstrasse). Sein Vermögen betrug 150 Gulden. Dies ist dreimal mehr als der Zimmermann Oberlin von Werr in der selben Strasse auswies und erheblich über der niedrigsten Kategorie von 0 bis 10 Gulden, in die der unweit wohnende blinde Hanns Brand fiel. Ebenfalls in diese Kategorie der Ärmsten fielen Chuenrats sechs Dirnen, die mit ihm aufgelistet wurden.
[54]

Rechte und Pflichten der Dirnen

Die Frauenwirte hatten bestimmte Verpflichtungen gegenüber den Dirnen. Eine Ratsverordnung von 1497 schrieb vor, dass die Wirte den Frauen den Kirchgang zu gestatten hatten. Gewährleistet sollte der Kirchenbesuch an Sonntagen und kirchlichen Feiertagen sein. Ferner waren die Frauenwirte verpflichtet für Bestattungen und Seelenmessen ihrer Dirnen aufzukommen.
[55] Prostituierte waren allerdings in bestimmten Bereichen bis zu einem gewissen Grade rechtlos.

Diese Rechtlosigkeit illustriert ein Gesetzestext aus dem November 1406. Er hielt fest dass Dirnen keinen rechtlichen Schutz genossen wenn sie sich untereinander schlugen oder sich gegenseitig als böse Huren beschimpften. Erst wenn eine die andere des Diebstahls bezichtigte, hatte ein Vogt strafend einzutreten.
[56] Damit schützte das Gesetz aber auch die Ehre einer Dirne, denn der Vorwurf des Diebstahls zählte zu den ehrverletzendsten Anschuldigungen des Mittelalters.

Ebenso wie die Ehre stand auch das Leben einer Prostituierten unter dem Schutz des Gesetzes. Der Frauenwirt Hans Wolf und dessen Frau wurden im November 1468 des Mordes schuldig gesprochen. Sie hatten dem Gericht zufolge die Dirne Adelheid von Zürich in ihrem Frauenhaus zu Tode geschlagen. Wolf wurde zum Tod durch Rädern verurteilt, während seine Gattin lebendig begraben werden sollte. Durch Fürsprache des Markgrafen von Baden wurden die Todesarten gemildert.
[57]

Die Frauenwirte konnten mit ihren Dirnen nicht umspringen wie sie wollten. Dass sie mit besonderer Kleidung kenntlich gemacht wurden ist weiter oben erwähnt. Die Frauenhäuser hatten sie vom Rat Basels gepachtet, der sie auch beaufsichtigen liess. Beispielsweise durch den Obersten Knechts des Rates. Ihm hatten die Frauenwirte jeweils als Abgabe eine Hose und auf Neujahr einen Lebkuchen zu entrichten.
[58] Das Recht der Stadt wahrte auch das Gewerbemonopol hiesiger Dirnen.

Rudolf Wackernagel hielt 1916 fest, dass die Basler Dirnen als Genossenschaft unter eigenem Banner auftreten konnten, um sich gegen die Konkurrenz nicht anerkannter Dirnen zu wehren.
[59] Eine Prostituierte sollte entweder unter diesem Banner stehen, oder der Stadt verweisen werden. 1480 ist wörtlich festgehalten "...alsdenn sollen die hoeuptere macht haben, den gemeinen frouwen ze goennen, sy mit ir paner zu holen oder aber sy sust von der stat ze verschicken..." [60]

Kriegsdienst der Basler Prostituierten

Im Kriegsfall bot der Rat Prostituierte auf. Sie zogen mit den Basler Truppen ins Feld, offenbar um sich der fleischlichen Bedürfnisse der Mannschaft anzunehmen. Für diesen Dienst sind im frühen 16. Jahrhundert aufschlussreiche Ausgaben Basels belegt. Bei der Teilnahme des eidgenössischen Feldzuges nach Dijon 1513 fielen unter den ganzen Kriegsausgaben auch ein Gulden und ein Schilling an, für das Schneidern von Röcken zweier Dirnen die mitgezogen waren.
[61]

Die Basler Prostituierten wurden demnach für den Kriegsdienst von der Stadt mit eigens angefertigten Kleidern versehen. Die Ausgaben 1515/16 verzeichnen einen Posten von einem Gulden und zwölf Schilling für vier Paar Stiefel. Diese waren für die Dirnen bestimmt, die mit den Basler Truppen in die Lombardei gezogen waren.
[62] Die Stadt hatte feldtaugliches Schuhwerk für sie besorgt. Dirnen wurden also bei Bedarf für den Kriegsdienst aus der Stadtkasse ausgestattet.

Zwischen der Entschädigung für einen Clausen Rudin der in der Schlacht von Novara 1513 einen Finger verloren hat, und den Ausgaben für eine Handprothese für einen Hans Nickly der in der selben Schlacht eine Hand verloren hat erscheint eine interessante Ausgabe. Eine amtlich bestellte Dirne steckte sich im Feldzug nach Dijon 1513 mit der Syphilis an, wofür ihr die Stadt eine Entschädigung von zweieinhalb Gulden auszahlte.
[63] Sie wurde wie die Kriegsverwundeten behandelt.



Eidgenössische Söldner aus der Innerschweiz in weiblicher Begleitung beim Marsch über die Alpen nach Italien. Detail aus der Luzerner Chronik des Diebold Schilling 1511/13. Die mit den Basler Truppen ziehenden städtischen Dirnen hatten die selbe strapazierende Reise zu ertragen wie die Mannschaft.

Das Ende staatlich kontrollierter Prostitution

Nach der Reformation änderte Basel seine Haltung zur Prostitution. Vom pragmatischen Standpunkt des Augustinus wandte man sich im evangelischen Glauben ab. Man ging dazu über, die zuvor in kontrolliertem Rahmen zugelassene Prostitution zu verbieten. Eine im Oktober 1532 verfasste Forderung nach einer Abschaffung (des offenbar letzten verbliebenen Frauenhauses auf der Lyss) gibt interessante Einblicke in die neuen und alten Sichtweisen zur Prostituton in der Stadt.

Die Gegner schöpften ihre Argumente primär aus der Bibel. So wurde unterstrichen dass das heilige Evangelium, konkret das Alte Testament, sage "Es soll keine Hure sein unter den Töchtern Israels und kein Hurer unter den Söhnen Israels." (5.Mose 23:17 und 23:18). Auch das neue Testament wurde zitiert: "dass ihr euch enthaltet vom Götzenopfer und vom Blut und vom Erstickten und von Hurerei, von welchen, so ihr euch enthaltet, tut ihr recht." (Apostelgeschichte 15:29).
[64]

Auch ins Feld geführt wurde das Explosionsunglück nach dem Blitzeinschlag 1526 beim Frauenhaus an der Malzgasse. Dort habe Gott "mitt dem tonder die Maltzgassen zerstört". Gleich danach wird der 1532 geschehene Mord an der Frauenwirtin auf der Lyss genannt. Wie bei Wurstisen (dessen Quelle wohl dieses Dokument war) wird hier betont dass Gott mit diesen Geschehnissen den Weg gezeigt habe. Würde man dies missachten, seien weitere göttliche Strafen zu erwarten.
[65]

Die Dirnen selber wurden in der ganzen Argumentation nicht als Mitmenschen wahrgenommen. Sie sind beschrieben als die "üppigen Weiber" die sich zur Schau stellten und ärgerlich ohne alle Scham durch die Gassen liefen, um mit Worten und Taten die einfältige Jugend zu Fall zu bringen.
[66] Die Prostituierten wurden nur als Verführerinnen und Werkzeug der Sünde dargestellt. Aufschlussreich sind auch die von den Gegnern aufgelisteten Argumente der Befürworter des Frauenhauses.

Für das Frauenhaus wurden die lange geltenden Argumente des Kirchenvaters Augustinus vorgebracht. Das Frauenhaus sei notwendig um übleres zu verhindern, namentlich Ehebruch, Schwächung der Jungfrauen und weitere Sünden. Auch sei das Frauenhaus wichtig für die Bedürfnisse der Handwerksgesellen (die damals noch nicht heiraten und somit keine legale sexuelle Beziehung haben durften).
[67] Für heutige Ohren wunderlich kommt eine Variante des ersten Arguments daher.

Das Frauenhaus sei gemäss etlichen Bürgern nötig, weil sie fromme Frauen und Töchter wollten. Dies ist wohl so zu verstehen, dass die Herren ihre überbordenden Lüste ins Frauenhaus tragen konnten, und so die Gattinen und Töchter rein blieben.
[68] Bei letzteren ging es wohl auch darum, sie vor zudringlichen Jünglingen zu bewahren. Diese suchten dann statt der Töchter die Dirnen im Frauenhaus mit unfrommen Neigungen heim. Eine für modernes Empfinden merkwürdige Moral.

Männern gestand man das Ausleben sexueller Triebe im Frauenhaus zu. Von Frauen wurde hingegen Enthaltsamkeit erwartet. Die Gegner der Prostitution bemängelten hierzu, dass man reinen Herzens nicht fromme Frauen und Dirnen gleichzeitig haben könne.
[69] Der am Mann orientierten Heuchelei trat nun die bibelschwenkende Lustfeindlichkeit neuer Ideale entgegen. Die strengen Vorstellungen der Reformation liessen keinen Raum für die lange staatlich geduldete Prostitution.

Ein über hundert Jahre jüngerer Gesetzestext von 1637 bezeugt dass im reformierten Basel die Prostitution gesetzlich geächtet war. Dirnen seien demnach weder in der Stadt noch auf der Landschaft geduldet, weder in Wirts- noch Weinhäusern oder in jeder anderen Art des Unterschlupfs. Werde eine Dirne ertappt, verweise man sie beim ersten Mal des Landes. Beim zweiten Mal werde sie an den Pranger gestellt oder geschwemmt, und beim dritten Mal drohte die Todesstrafe.
[70]

So endete in der frühen Neuzeit jene Prostitution die im Mittelalter als staatlich regulierte Einrichtung ein Dasein am Rande der Basler Gesellschaft führte. Kirchenvater Augustinus sollte, entgegen der harten Linie der Reformationsherren, recht behalten mit seiner Beobachtung. Die Prostitution war unvermeidlich. Trotz aller Verbote trat sie weiterhin in Basel auf, wie entsprechende Urteile bezeugen. Wo Nachfrage herrrschte, fand stets auch Angebot einen Weg.



Wohnblock an der Malzgasse, wo das 1526 bei einem Explosionsunglück zerstörte Frauenhaus lag. Das Bordell wird bereits 1473 erwähnt und scheint um 1520 vorübergehend nicht als solches benutzt worden zu sein. 1523 ist jedoch mit Hans Küng wieder ein Frauenwirt auf ihm erwähnt.

Zusammenfassung

Mittelalterliche Moralvorstellungen verurteilten Geschlechtsverkehr jenseits der Fortpflanzung als sündhaft. Zugleich verboten gesellschaftliche Regeln vielen Männern und Frauen eine Auslebung der Sexualität. Auf diesem Boden gedieh die Prostitution. Sie wurde im Allgemeinen gemäss den Lehren des Kirchenvaters Augustinus als notwendiges Übel hingenommen. Frühe Belege für Prostitution in Basel stammen aus dem 13. Jahrhundert, so etwa die Nennung eines Frauenwirts 1293.

In Basel war die Prostitution im Mittelalter staatlich reguliert. Der Frauenwirt oder die Frauenwirtin führten ein Frauenhaus unter der Aufsicht der Stadt. Frauenhäuser waren Bordelle, in denen die Dirnen (Prostituierten) konzentriert wurden. In Basel wurden solche Liegenschaften im 14. und 15. Jahrhundert in die Vorstädte abgedrängt. Im Stadtkern wünschte man keine sichtbare Prostitution. Einen Einfluss hatte auch das Konzil, das von 1431 bis 1449 in Basel abgehalten wurde.

Konzilsvertreter beklagten sich bei der Stadt über die ungeordneten Verhältnisse bezüglich der Prostitution. Die Stadt versprach Abhilfe und kaufte 1432 zwei Häuser auf der Lyss, um darin ein Bordell einzurichten. Andere Basler Frauenhäuser lagen auf dem Kohlenberg, in der Malzgasse und gegen die Spittelschüren (heute obere Elisabethenstrasse). Von den verschiedenen Frauenhäusern, ihren Frauenwirten und Frauenwirtinnen so wie den darin arbeitenden Dirnen ist einiges bekannt.

Das Frauenhaus auf dem Kohlenberg ist bereits für 1394 belegbar. Auf der Lyss sind zwei Bordelle nachweisbar; jenes von 1432 in zwei von der Stadt erworbenen Häusern, und eines gegenüber welches um 1459 vom Rat im Haus zur Axt eingerichtet wurde. Letzteres bestand bis es 1534 aufgehoben wurde. In der Malzgasse ist erstmals 1473 von einem Frauenhaus die Rede. Es wurde bei der Explosion eines nahen Pulverturms 1526 verwüstet und nicht wieder in Betrieb genommen.

Die Basler Dirnen hatten als Personenkreis am Rand der Gesellschaft dennoch gewisse Rechte. 1384 ist festgehalten, dass ihnen von Bordellbetreibern nicht mehr als ein Drittel ihres Lohnes abgefordert werden durfte. Eine Ratsverordnung von 1497 hielt fest, dass Frauenwirte ihren Dirnen den Kirchbesuch ermöglichen mussten, und verpflichtet waren für ihre Bestattungen und Seelenmessen zu sorgen. Die Stadt schützte die Dirnen auch gegen fremde und nicht anerkannte Konkurrenz.

Zugleich waren Dirnen vielen Einschränkungen unterworfen. So waren sie einerseits durch eine spezielle Kleiderordnung optisch gekennzeichnet. Sie mussten nach einem Erlass von 1482 bei Strafe einen Dirnenmantel tragen, der kürzer war als jener der bürgerlichen Frauen. Das ermöglichte es, sie leichter zu erkennen wenn sie das Frauenhaus verliessen. Dies war ihnen ohnehin erst Nachts erlaubt, und auch nur zum Besuch von Kunden. Ebenso standen Frauenwirte in der Pflicht.

Im Jahr 1482 verfügte der Rat dass die Zuhälter durch einen speziellen auffälligen Hut gekennzeichnet sein sollten. Dies weil viele dieser Herren wohlhabend auftraten und sie niemand von ehrhaften reichen Bürgern unterscheiden konnte. Die Frauenwirte standen unter der Aufsicht des Obersten Knechts des Rates. Ihm hatten sie als Abgabe eine Hose und auf Neujahr einen Lebkuchen zu entrichten. Die Basler Dirnen wurden auch zu Kriegsdiensten von der Stadt aufgeboten.

Aus Feldzügen 1513/15 ist bekannt, dass das Basler Kontingent der eidgenössischen Truppen von städtischen Dirnen begleitet wurde. Den Prostituierten wurden von der Stadt eigens geschneiderte Kleidung und Schuhe gestellt. Ihre Aufgabe war wohl die Truppenbetreuung. Auch genossen die Dirnen gewissen Beistand. Eine Dirne die in einem Feldzug nach Dijon mit Syphilis angesteckt wurde, erhielt wie Kriegsversehrte eine Entschädigung von zweieinhalb Gulden für den erlittenen Schaden.

Mit dem Glaubenswechsel der Reformation kam in Basel auch ein Wechsel der Sichtweise. Die jahrhundertelange staatlich kontrollierte Prostitution entsprach nicht den strengen religiösen Maßstäben des neuen Glaubens. So deuteten seine Verfechter die Zerstörung des Frauenhauses an der Malzgasse 1526 zum Beispiel als göttliches Zeichen. 1534 wurde dem entsprechend das Frauenhaus auf der Lyss geschlossen. Fortan sollte für lange jede Form der Prostitution verboten bleiben.


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Beitrag erstellt 24.01.11 / Flüchtigkeitsfehler korrigiert 08.01.17

Anmerkungen:

[1] A. Simon, L'ordre des pénitentes de Ste Marie-Madeleine en Allemagne au XIIIme siècle, Fribourg, 1918, Seiten 15 und 141

[2] E.A. Erdin, Abschnitt "I - Die Gründung", in Kapitel "A - Anfänge und Entwicklung bis Ende des 14. Jahrhundert", publiziert in Das Kloster der Reuerinnen Sancta Maria Magdalena an den Steinen zu Basel, Fribourg, 1956, Seiten 2 und 3

[3] R. Wackernagel/R. Thommen, Urkunde 114, publiziert in Urkundenbuch der Stadt Basel, Band 1, Basel, 1890, Seite 82

[4] R. Wackernagel/R. Thommen, Urkunde 121, publiziert in Urkundenbuch der Stadt Basel, Band 3, Basel, 1896, Seite 69

[5] D.A. Fechter, Abschnitt "Prostitution", in "Topographie mit Berücksichtigung der Cultur- und Sittengeschichte", publiziert in Basel im vierzehnten Jahrhundert, Basel, 1856, Seite 116

[6] J. Schnell, Urkunde 149 (Strafe des Ehebruchs und Aufstellung einer Aufsichtsbeamtung), publiziert in Rechtsquellen von Basel, 1. Teil, Basel, 1856, Seite 187

[7] J. Schnell, Urkunde 166 (Verweisung herumstreifender Dirnen), publiziert in Rechtsquellen von Basel, 1. Teil, Basel, 1856, Seite 203

[8] R. Wackernagel, Orte der Dirnen - Auf dem Kohlenberg, Anmerkungen und Belege zur Seite 922, Geschichte der Stadt Basel, Band 2/II, Basel, 1916, Seite 187*

[9] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach Kohlenberggasse, Mappe "alte Nummer Theil v. 752 Ecke, neue Nummer Theil v. 2 Ecke", Eintrag für das Jahr 1419, (Bezug nehmend auf Urteilsbuch, Gerichtsarchiv A, Band 14, Seite 117) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[10] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach Kohlenberggasse, Mappe "alte Nummer Theil v. 752 Ecke, neue Nummer Theil v. 2 Ecke", Eintrag für das Jahr 1425, (Bezug nehmend auf Spital-Zinsbuch 1424, fol. 3) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[11] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach Kohlenberggasse, Mappe "alte Nummer Theil v. 752 Ecke, neue Nummer Theil v. 2 Ecke", Eintrag für das Jahr 1453, (Bezug nehmend auf Fertigungsbuch pag. 182) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[12] G. Schönberg, "Die Margzahlsteuer von 1453/54", in den Beilagen, publiziert in Finanzverhältnisse der Stadt Basel im XIV. und XV. Jahrhundert, Tübingen, 1879, Seite 673

[13] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach Kohlenberggasse, Mappe "alte Nummer Theil v. 752 Ecke, neue Nummer Theil v. 2 Ecke", Eintrag für das Jahr 1458, (Bezug nehmend auf Fertigungsbuch pag. 282) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[14] R. Wackernagel, Orte der Dirnen - Auf dem Kohlenberg, Anmerkungen und Belege zur Seite 922, Geschichte der Stadt Basel, Band 2/II, Basel, 1916, Seite 187*

[15] G. Schönberg, "Die Margzahlsteuer von 1453/54", in den Beilagen, publiziert in Finanzverhältnisse der Stadt Basel im XIV. und XV. Jahrhundert, Tübingen, 1879, Seite 673

[16] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach Kohlenberggasse, Mappe "alte Nummer Theil v. 752 Ecke, neue Nummer Theil v. 2 Ecke", Eintrag für das Jahr 1460 (Bezug nehmend auf Fröhnungen und Verbote fol. 111) sowie 1470, (Bezug nehmend auf Fröhnungen und Verbote pag. 196) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[17] R. Wackernagel, Kapitel 7 "Lebensformen und Gesinnung", 8. Buch publiziert in Geschichte der Stadt Basel, Band 2/II, Basel, 1916, Seite 922

[18] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach St.Leonhardsgraben, Mappe "alte Nummer 367b, Eintrag für das Jahr 1432, (Bezug nehmend auf St. Urk. Nr. 1117) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[19] B. Harms, Der Stadthaushalt Basels im ausgehenden Mittelalter, Erste Abteilung, Band 2, Tübingen, 1910, Seite 188 Spalte 1

[20] B. Harms, Der Stadthaushalt Basels im ausgehenden Mittelalter, Erste Abteilung, Band 2, Tübingen, 1910, Seite 188 Spalte 1

[21] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach St.Leonhardsgraben, Mappe "alte Nummer 367b, Eintrag für das Jahr 1432, (Bezug nehmend auf St. Urk. Nr. 1117) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[22] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach St.Leonhardsgraben, Mappe "alte Nummer 367b, Eintrag für das Jahr 1391, (Bezug nehmend auf St. Urk. Nr. 686) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[23] G. Helmig/Ch.Ph. Matt, Unterabschnitt "G4: Eglolfstor, Leimentor", in Abschnitt "a. Grossbasler Stadteingänge" in Teil "II: Katalog der landseitigen Äusseren Grossbasler Stadtbefestigungen", in Beitrag "Inventar der Basler Stadtbefestigung - Planvorlage und Katalog, 1. Die landseitige Äussere Grossbasler Stadtmauer", publiziert im Jahresbericht 1989 der Archäologischen Bodenforschung des Kantons Basel-Stadt, Basel, 1991, Seite 99, Spalte 2 so wie Seite 100, Spalten 1 und 2

[24] R. Thommen, Dokument Nummer 117, publiziert in Urkundenbuch der Stadt Basel, Band 8, Basel, 1901, Seite 79

[25] A. Burger, Beitrag "Historische Brunnstätte Nr.41: Uf der Lys", in Kapitel 5 "Grossbasler Brunnwerke im 15. Jahrhundert", publiziert in Brunnengeschichte der Stadt Basel, Basel, 1970, Seite 52

[26] B. Harms, Der Stadthaushalt Basels im ausgehenden Mittelalter, Erste Abteilung, Band 2, Tübingen, 1910, Seite 300 Spalte 1

[27] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach St.Leonhardsgraben, Mappe "alte Nummer 368, Einträge für die Jahre 1487 bis 1506, (Bezug nehmend auf Zinsamt-Corpus) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[28] R. Wackernagel, Orte der Dirnen - Auf der Lys, Anmerkungen und Belege zur Seite 922, Geschichte der Stadt Basel, Band 2/II, Basel, 1916, Seite 187*

[29] G. Schönberg, "Zur Margzahlsteuer von 1470", in den Beilagen, publiziert in Finanzverhältnisse der Stadt Basel im XIV. und XV. Jahrhundert, Tübingen, 1879, Seite 761 Spalte 2

[30] R. Wackernagel, Orte der Dirnen - Auf der Lys, Anmerkungen und Belege zur Seite 922, Geschichte der Stadt Basel, Band 2/II, Basel, 1916, Seite 187* so wie E.A. Meier, Basel Einst und Jetzt, Basel, 3.Auflage 1995, Seiten 172 bis 173

[31] E.A. Meier, Kapitel XIV Chronique Scandaleuse, publiziert in Freud und Leid Band 2, Basel, 1983, Seite 78, siehe Gerichtsarchiv D 10, p 78v

[32] R. Wackernagel, Orte der Dirnen - Auf der Lys, Anmerkungen und Belege zur Seite 922, Geschichte der Stadt Basel, Band 2/II, Basel, 1916, Seite 187*

[33] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach St.Leonhardsgraben, Mappe "alte Nummer 368, Eintrag für das Jahr 1497, (Bezug nehmend auf Reichssteuer Kirchspiel St.Leonhard) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[34] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach St.Leonhardsgraben, Mappe "alte Nummer 368, Einträge für die Jahre 1500, (Bezug nehmend auf Fertigungsbuch 13) und 1504 (Bezug nehmend auf Fertigungsbuch 110) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[35] C. Wurstisen, 14. Kapitel, 8. Buch, publiziert in Bassler Chronick, Basel, 1580, Seite 611

[36] F. Platter/V. Lötscher, Unterabschnitt "A. Die Vorstädte", in Abschnitt "Bescheibung der Stadt Basel und Pestbericht", publiziert in Beschreibung der Stadt Basel 1610 und Pestbericht 1610/11, Basler Chroniken Band 11, Basel, 1987, Seiten 196 und 197

[37] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach Malzgasse, Mappe "alte Nummer 1249A, neue Nummer 23", Eintrag das Jahr 1473, (Bezug nehmend auf Barfüsser Registratur A) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[38] R. Wackernagel, Beitrag "Basels Anteil an der Burgunderbeute", publiziert im Basler Jahrbuch 1894, Basel, 1893, Seite 64

[39] G. Schönberg, "Die wohlhabenden und reichen weltlichen Personen im St.Martin-, St.Alban-Ulrich-Kirchspiel und in Kleinbasel im Jahre 1475", in den Beilagen, publiziert in Finanzverhältnisse der Stadt Basel im XIV. und XV. Jahrhundert, Tübingen, 1879, Seite 770 Spalte 2

[40] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach Malzgasse, Mappe "alte Nummer 1249A, neue Nummer 23", Einträge für die Jahre 1470 bis 1477, (Bezug nehmend auf Barfüsser Einnahmebücher) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[41] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach Malzgasse, Mappe "alte Nummer 1249A, neue Nummer 23", Einträge für die Jahre 1490 bis 1495, (Bezug nehmend auf Spital Einnahmen) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[42] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach Malzgasse, Mappe "alte Nummer 1249A, neue Nummer 23", Einträge für die Jahre 1485 bis 1508, (Bezug nehmend auf Barfüsser Einnahmenbücher) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[43] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach Malzgasse, Mappe "alte Nummer 1249A, neue Nummer 23", Eintrag für das Jahr 1497, (Bezug nehmend auf Reichssteuer Kirchspiel St.Ulrich) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[44] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach Malzgasse, Mappe "alte Nummer 1249A, neue Nummer 23", Einträge für das Jahr 1510, (Bezug nehmend auf die Testamente von Hans Kien und Margartha Bautz, Fertigungsbuch 88) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[45] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach Malzgasse, Mappe "alte Nummer 1249A, neue Nummer 23", Eintrag für das Jahr 1519, (Bezug nehmend auf St. Urk. Nr. 2763) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

[46] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach Malzgasse, Mappe "alte Nummer 1249A, neue Nummer 23", Eintrag für das Jahr 1521, (Bezug nehmend auf St. Urk. Nr. 2798) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt, siehe auch Urkundenbuch der Stadt Basel, Band 9, Dokument Nummer 519

[47] Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach Malzgasse, Mappe "alte Nummer 1249A, neue Nummer 23", Eintrag für das Jahr 1523, (Bezug nehmend auf Domstift Zinsbuch von St.Ulrich fol 17) einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt, siehe auch Urkundenbuch der Stadt Basel, Band 9, Dokument Nummer 519

[48] F. Ryff, Beitrag "Von eim grosen donnerschlag", publiziert in Basler Chroniken Band 1, Leipzig, 1872, Seite 54 so wie K. Buxtorf-Falkeisen, Beitrag "Der Blitz schlägt in den Pulverthrum zwischen St.Alban- und Eschentohr", publiziert in Baslerische Stadt- und Landgeschichten, Band 1, Basel, 1863, Seiten 58 bis 61

[49] J. Schnell, Urkunde 36 (Anteil der Kuppelmutter am Dirnenlohn), publiziert in Rechtsquellen von Basel, 1. Teil, Basel, 1856, Seite 41

[50] J. Schnell, Urkunde 88 (Anteil der Kuppelmütter am Dirnenlohn und Verbot des Mehrbezugs in irgendwelcher Gestalt), publiziert in Rechtsquellen von Basel, 1. Teil, Basel, 1856, Seiten 87 und 88

[51] K. Baas, Abschnitt zu den Frauenhäusern und zur Prostitution, publiziert in Gesundheitspflege im mittelalterlichen Basel, Zürcher Medizinalgeschichtliche Abhandlungen, Band 6, Zürich, Leipzig und Berlin, 1926, Seite 21

[52] J. Schnell, Urkunde 167 (Strafe bei Ueberschreitung der Dirnentracht), publiziert in Rechtsquellen von Basel, 1. Teil, Basel, 1856, Seite 203

[53] J. Schnell, Urkunde 103 (Wahrzeichen und Strafe für Liederlichkeit und Arbeitsscheue), publiziert in Rechtsquellen von Basel, 1. Teil, Basel, 1856, Seite 103

[54] G. Schönberg, "Die Margzahlsteuer von 1453/54", in den Beilagen, publiziert in Finanzverhältnisse der Stadt Basel im XIV. und XV. Jahrhundert, Tübingen, 1879, Seite 638

[55] K. Baas, Abschnitt zu den Frauenhäusern und zur Prostitution, publiziert in Gesundheitspflege im mittelalterlichen Basel, Zürcher Medizinalgeschichtliche Abhandlungen, Band 6, Zürich, Leipzig und Berlin, 1926, Seite 22

[56] J. Schnell, Urkunde 85 (Grenzen der Rechtlosigkeit der Buben ohne Messer und Hosen und der Dirnen), publiziert in Rechtsquellen von Basel, 1. Teil, Basel, 1856, Seite 86 so wie H. R. Hagemann, Unterabschnitt "f - vergehen gegen Freiheit und Ehre", in Abschnitt "2 - Einzelne Verbrechen", in Kapitel "3 - Die Strafjustiz", publiziert in Basler Rechtsleben im Mittelalter, Basel/Frankfurt am Main, 1981, Seite 296

[57] K. Baas, Abschnitt zu den Frauenhäusern und zur Prostitution, publiziert in Gesundheitspflege im mittelalterlichen Basel, Zürcher Medizinalgeschichtliche Abhandlungen, Band 6, Zürich, Leipzig und Berlin, 1926, Seite 23 so wie E. A. Meier, Basler Almanach ,Band 2, Basel, 1989, Seite 208

[58] R. Wackernagel, Kapitel 7 "Lebensformen und Gesinnung", 8. Buch publiziert in Geschichte der Stadt Basel, Band 2/II, Basel, 1916, Seite 922

[59] R. Wackernagel, Kapitel 7 "Lebensformen und Gesinnung", 8. Buch publiziert in Geschichte der Stadt Basel, Band 2/II, Basel, 1916, Seite 922

[60] J. Schnell, Urkunde 166 (Verweisung herumstreifender Dirnen), publiziert in Rechtsquellen von Basel, 1. Teil, Basel, 1856, Seite 203

[61] B. Harms, Der Stadthaushalt Basels im ausgehenden Mittelalter, Erste Abteilung, Band 3, Tübingen, 1913, Seite 242 Spalte 1

[62] B. Harms, Der Stadthaushalt Basels im ausgehenden Mittelalter, Erste Abteilung, Band 3, Tübingen, 1913, Seite 253 Spalte 2

[63] B. Harms, Der Stadthaushalt Basels im ausgehenden Mittelalter, Erste Abteilung, Band 3, Tübingen, 1913, Seite 236 Spalte 1

[64] P. Roth, Dokument 170, publiziert in Aktensammlung zur Geschichte der Basler Reformation in den Jahren 1519 bis Anfang 1534, Band 6, Basel, 1950, Seite 138, Zeilen 5 bis 6 und 14 bis 15

[65] P. Roth, Dokument 170, publiziert in Aktensammlung zur Geschichte der Basler Reformation in den Jahren 1519 bis Anfang 1534, Band 6, Basel, 1950, Seite 139, Zeilen 3 bis 5

[66] P. Roth, Dokument 170, publiziert in Aktensammlung zur Geschichte der Basler Reformation in den Jahren 1519 bis Anfang 1534, Band 6, Basel, 1950, Seite 140, Zeilen 20 bis 22

[67] P. Roth, Dokument 170, publiziert in Aktensammlung zur Geschichte der Basler Reformation in den Jahren 1519 bis Anfang 1534, Band 6, Basel, 1950, Seite 139, Zeilen 8 bis 12 und 39 bis 40

[68] P. Roth, Dokument 170, publiziert in Aktensammlung zur Geschichte der Basler Reformation in den Jahren 1519 bis Anfang 1534, Band 6, Basel, 1950, Seite 139, Zeilen 8 bis 10

[69] P. Roth, Dokument 170, publiziert in Aktensammlung zur Geschichte der Basler Reformation in den Jahren 1519 bis Anfang 1534, Band 6, Basel, 1950, Seite 139, Zeilen 10 bis 11

[70] J. Schnell, Urkunde 350 (3. Unzuchtstrafen), publiziert in Rechtsquellen von Basel, 1. Teil, Basel, 1856, Seiten 511 und 512


Quellen:

Karl Baas, Gesundheitspflege im mittelalterlichen Basel, Zürcher Medizinalgeschichtliche Abhandlungen, Band 6, herausgegeben von G.A. Wehrli, Orell Füssli, Zürich, Leipzig und Berlin, 1926, Seiten 21, 22 und 23

Arthur Burger, Brunnengeschichte der Stadt Basel, herausgegeben vom Verkehrsverein Basel, Basel, 1970, Seite 52

Karl Buxtorf-Falkeisen, Baslerische Stadt- und Landgeschichten, Band 1, Schweighauserische Verlags-Buchhandlung, Basel, 1863, Seiten 58 bis 61

Emil Albin Erdin, Das Kloster der Reuerinnen Sancta Maria Magdalena an den Steinen zu Basel, Paulusdruckerei, Fribourg, 1956, Seiten 2 bis 3

Daniel Albert Fechter, "Topographie mit Berücksichtigung der Cultur- und Sittengeschichte", publiziert in Basel im vierzehnten Jahrhundert, herausgegeben von der Basler Historischen Gesellschaft, H.Georg's Verlag, Basel, 1856, Seiten 116

Hans Rudolf Hagemann, Basler Rechtsleben im Mittelalter, Helbing & Lichtenhahn, Basel/Frankfurt am Main, 1981, ISBN 3-7190-0797-9, Seite 296

Bernhard Harms, Der Stadthaushalt Basels im ausgehenden Mittelalter, Erste Abteilung, Band 2, H.Laupp'sche Buchhandlung, Tübingen, 1910, Seite 300

Bernhard Harms, Der Stadthaushalt Basels im ausgehenden Mittelalter, Erste Abteilung, Band 3, H.Laupp'sche Buchhandlung, Tübingen, 1913, Seiten 236, 242 und 253

Guido Helmig/Christoph Philipp Matt, Beitrag "Inventar der Basler Stadtbefestigung - Planvorlage und Katalog, 1. Die landseitige Äussere Grossbasler Stadtmauer", publiziert im Jahresbericht 1989 der Archäologischen Bodenforschung des Kantons Basel-Stadt, herausgegeben von Rolf d'Aujourd'hui, Basel, 1991, ISBN 3-905098-10-5, Seiten 99 und 100

Eugen Anton Meier, Freud und Leid Band 2, Birkhäuser Verlag, Basel, 1983, ISBN 3-7643-1303-X, Seite 78

Eugen Anton Meier, Verträumtes Basel, Birkhäuser Verlag, Basel, 1974, ISBN 3-7643-0730-7, Seiten 154 und 156 (Hausnamen "Frauenhaus")

Felix Platter/Valentin Lötscher, Beschreibung der Stadt Basel 1610 und Pestbericht 1610/11, Basler Chroniken Band 11 im Auftrag der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft, herausgegeben von Valentin Lötscher, Verlag Schwabe & Co AG, Basel, 1987, Seiten 196 und 197

Paul Roth, Aktensammlung zur Geschichte der Basler Reformation in den Jahren 1519 bis Anfang 1534, Band 6, herausgegeben von Paul Roth im Auftrag der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft zu Basel, Verlag der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft, Basel, 1950, Seiten 138 bis 140

Fridolin Ryff, Beitrag "Von eim grosen donnerschlag", publiziert in Basler Chroniken Band 1, herausgegeben von Wilhelm Vischer und Alfred Stern, Verlag von S. Hirzel, Leipzig, 1872, Seite 54

Johannes Schnell, Rechtsquellen von Basel, 1. Teil, Bahnmaier's Buchhandlung (C. Detloff), Basel, 1856, Seiten 41, 86, 87, 88, 103, 187, 203 so wie 511 und 512

Gustav Schönberg, Finanzverhältnisse der Stadt Basel im XIV. und XV. Jahrhundert, Verlag der H.Laupp'schen Buchhandlung, Tübingen, 1879, Seiten 638, 673, 761 und 770

André Simon, L'ordre des pénitentes de Ste Marie-Madeleine en Allemagne au XIIIme siècle, Imprimerie et Librairie de 1'oeuvre de Saint-Paul, Fribourg, 1918, Seiten 15 und 141

Rudolf Thommen, Urkundenbuch der Stadt Basel, Band 8, herausgegeben von der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft zu Basel, R.Reich vormals C.Detloffs Buchhandlung, Basel, 1901, Seite 101

Rudolf Wackernagel, Beitrag "Basels Anteil an der Burgunderbeute", publiziert im Basler Jahrbuch 1894, herausgegeben von Albert Buckhardt, Rudolf Wackernagel und Albert Gessler, Verlag R.Reich, Basel, 1893, Seite 64

Rudolf Wackernagel, Geschichte der Stadt Basel, Band 2/II, Verlag von Helbing & Lichtenhahn, Basel, 1916, Seiten 922 bis 935 so wie Anmerkungen Seite 187*

Rudolf Wackernagel/Rudolf Thommen, Urkundenbuch der Stadt Basel, Band 1, herausgegeben von der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft zu Basel, C.Detloffs Buchhandlung, Basel, 1890, Seite 82

Rudolf Wackernagel/Rudolf Thommen, Urkundenbuch der Stadt Basel, Band 3, herausgegeben von der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft zu Basel, R.Reich vormals C.Detloffs Buchhandlung, Basel, 1896, Seite 69

Christian Wurstisen, Bassler Chronick, Sebastian Henricpetri, Basel, 1580, Seite 611

Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach Kohlenberggasse, Mappe "alte Nummer Theil v. 752 Ecke, neue Nummer Theil v. 2 Ecke", einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach Malzgasse, Mappe "alte Nummer 1249A, neue Nummer 23", einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

Historisches Grundbuch der Stadt Basel, Fach St.Leonhardsgraben, Mappe "alte Nummer 368, einsehbar im Staatsarchiv Basel-Stadt

engel

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